Finanzielle Unterstützung
Die Abteilung ladinische Kultur und ladinisches Schulamt fördert auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 9 vom 27.07.2015 und den Beschlüssen der Südtiroler Landesregierung Nr. 886 /2016, Nr.1127/2016 und Nr. 111/2017 folgende Bereiche:
- Förderung von kulturellen Jahrestätigkeiten
- Förderung von kulturellen Projekten
- Förderung von Kunstschaffenden
- Förderung von Publikationen und der verlegerischen Tätigkeit
- Förderung von Tätigkeiten mit Bildungscharakter
- Förderung von kulturellen Investitionen
Das Landeskulturgesetz Nr. 9/2015 sieht für die kulturpolitische Ausrichtung jeder Sprachgruppe einen Kulturbeirat als beratendes Organ vor. Der Kulturbeirat gibt Gutachten für kulturelle und künstlerische Belange ab, die die jeweilige Sprachgruppe betreffen. Er wird für die Dauer der Legislaturperiode ernannt. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 358 vom 14.05.2019 wurde der Kulturbeirat für die ladinische Sprachgruppe ernannt. Er setzt sich wie folgt zusammen:
- Daniel Alfreider
- Sabine Piazza (2019, 2020, 2021) / Lara Moroder (seit 2022)
- Konrad Tavella
- Christa Kasslatter
- Ludwig Rindler
Die Anträge auf Publikationsförderung werden von internen Fachleuten ( Olimpia Rasom, Leander Moroder und Isabella Ties) begutachtet.
Die Anträge auf Förderungen von Tätigkeiten mit Bildungscharakter werden von internen Fachleuten (Giovanni Mischi, Irene Costa und Emanuel Valentin) begutachtet.
Es folgen detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderschienen