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Sprachen als Tor zur Welt: Land bezuschusst Kursbesuche

Wer 2023/24 Sprachkurse besucht, kann ab sofort um Landesförderung ansuchen. Das Land Südtirol gewährt auch in diesem Jahr Beiträge für den Besuch von Zweit- und Fremdsprachenkursen.

Das Erlernen einer Fremdsprache bringt Vorteile und eröffnet neue Perspektiven. Fremde Sprachen geben Einblick in andere Kulturen und erleichtern den Kontakt zu anderssprachigen Menschen. Das Reisen wird einfacher, das Gespräch mit Ausländern und Ausländerinnen in ihrer Muttersprache möglich. Fremdsprachkenntnisse sind auch im Beruf hilfreich. Sie stärken das Selbstbewusstsein, und verbessern die Entscheidungsfähigkeit. Multilingualen Personen wird außerdem eine größere Teamfähigkeit bescheinigt. Sprachen lernen, stärkt das kritische Denken und fördert die Kreativität.

Was hingegen das Erlernen der so genannten Zweitsprache betrifft, also Deutsch für italienisch- oder ladinischsprachige Menschen, Italienisch für deutsch- oder ladinischsprachige Menschen und Ladinisch für Deutsch- oder Italienischsprachige, so liegen Wichtigkeit und Nutzen der Zwei- oder Dreisprachigkeit in Südtirol auf der Hand. 

Wer Sprachkurse besucht, kann auch 2024 um Landesförderung ansuchen. Das Land Südtirol gewährt Beiträge für den Besuch von Zweit- und Fremdsprachenkursen. Die entsprechende Wettbewerbsausschreibung ist kürzlich im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden. Bezuschusst wird demnach der Besuch von Lehrgängen, die im Zeitraum vom 1. September 2023 bis zum 30. August 2024 beginnen.

Die Zweitsprachkurse umfassen sowohl Deutsch-, Italienisch- als auch Ladinischkurse und stehen Personen bis 61 Jahren offen. Um Förderung des Besuchs von Fremdsprachlehrgängen können Personen bis 51 Jahre ansuchen, wobei die Unterrichtssprache die Sprache des Staates oder Gebietes sein muss, in dem die Kurse stattfinden. Die Einkommensgrenze, die zur Inanspruchnahme dieser Förderung berechtigt, liegt bei 30.000 Euro im Jahr 2023. Die Kriterien für die wirtschaftliche Bedürftigkeit sowie die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Antragstellende können auf der Webseite eingesehen werden. Dort sind auch die Wettbewerbsausschreibungen und die Antragsformulare zu finden.

Informationen


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LPA/red/jw