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Zweiter Teilvertrag Lehrer steht: 129 Millionen Euro werden ausgezahlt

Heute (3. Oktober) haben die Vertragspartner ihre Unterschrift unter den zweiten Teilvertrag für die Lehrer der Schulen staatlicher Art 2022-2024 gesetzt. Nun können 129 Mio. Euro ausbezahlt werden.

Für 10.000 Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen und Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen "staatlicher Art" in Südtirol ist jetzt der Entwurf für den zweiten Teilvertrag im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen unterschrieben. "Erstmals laufen diese Verhandlungen und auch die Auszahlungen zwischen Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art und der Landesschulen parallel", sagt Alexander Steiner, Generaldirektor des Landes. 

Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und der Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen konnten innerhalb eines Monats abgeschlossen werden. Nahtlos gehen nun die Verhandlungen zum neuen Kollektivvertrag 2022-2024 weiter. Heute Mittag (3. Oktober) setzten die Vertragspartner ihre Unterschrift unter den Entwurf für den zweiten Teilvertrag. Dieser muss nun eine Reihe von internen Kontrollinstanzen durchlaufen und kann sodann von der Landesregierung genehmigt werden. Im Anschluss daran wird der Entwurf an den Rechnungshof übermittelt. Gibt es keine Vorbehalte, können die Nach- und Ausgleichszahlungen und die neuen Löhne ausbezahlt werden.

Analog zum bereits unterzeichneten Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) der anderen öffentlichen Angestellten sind im heute unterschriebenen Vertragsentwurf eine Einmalzahlung als Inflationsausgleich 2019-2021 sowie eine eine Einmalzahlung für den Inflationsausgleich 2022 und eine Vorauszahlung für die Inflation in der Vertragsperiode 2022-2024 sowie eine Neufestsetzung der Landeszulage vorgesehen. Zudem kommt der gesamtstaatliche Kollektivvertrag über die wichtigsten Aspekte der wirtschaftlichen Behandlung des Personals im Bildungs- und Forschungssektor - Dreijahreszeitraum 2019-2021 - vom 6. Dezember 2022 zur Anwendung, wobei die Erhöhungen des staatlichen Grundgehalts mit der Landeszulage laut Artikel 17 des Einheitstextes der LKV vom 23. April 2003 verrechnet werden.

Zur Verfügung stehen somit insgesamt 129 Millionen Euro, welche der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung im Nachtragshaushalt vorgesehen hat. 66 Millionen Euro werden dabei  für Einmalzahlungen (58 Millionen Euro für den Inflationsausgleich 2019-21 und 8 Millionen Euro für den Inflationsausgleichsvorschuss 2022) aufgewandt, weitere 63 Millionen Euro für die vollständige systemische Umsetzung (je 21 Millionen Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025) des Vertrags.



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LPA/uli