Jagdausweis
Descriziun generala
Um die Jagd außerhalb der Provinz ausüben zu können - ausgenommen Privatjagden -, benötigen die in Südtirol ansässigen Jäger einen Jagdausweis.
Der Jagdausweis wird bei Vorlage eines Gesuches auf stempelfreiem Papier vom Amt für Jagd und Fischerei kostenlos ausgestellt. Auf dem Ansuchen müssen neben den persönlichen Daten des Antragstellers auch die Nummer des Jagdgewehrscheines und der Ausstellungsort und -datum sowie Fälligkeitsdatum desselben vermerkt sein. Weiters muss der Antragsteller seine Jagdart wählen, welche für eine Jagdsaison gültig ist.
Der ausgestellte Jagdausweis muss im Folgejahr spätestens bis Anfang Juni dem Amt für Jagd und Fischerei zurückgegeben werden.
Im Jagdausweis ist die gewählte Jagdart angegeben.
Dem Gesuch muss eine Kopie des Jagdgewehrscheines beigelegt werden.
Per d'autra nfurmazions prions bel de jì sun la plata dla istituzion cumpetënta per chësc servisc.
Formulars
Online-Ansuchen für die Ausstellung eines Jagdscheins
- Scrí fora le formular online
(Sorvisc actualisá ai: 02/12/2019)
Ënt competënt
Ufize Ciacia y pësciaPalazzo 6 - Peter Brugger, via Brennero 6, 39100 Balsan
Telefono: 0471 41 51 70
0471 41 51 71
Fax: 0471 41 51 66
E-mail: caccia.pesca@provincia.bz.it
PEC: jagdfischerei.cacciapesca@pec.prov.bz.it
Terminns
Der ausgestellte Jagdausweis muss im Folgejahr spätestens bis Anfang Juni dem Amt für Jagd und Fischerei zurückgegeben werden.