Beiträge an beschäftigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitssuchende
N sorvisc dl'aministraziun provinziala de Südtirol
Descriziun generala
ACHTUNG: Die Geldmittel für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die im Jahre 2022 enden, sind zur Zeit erschöpft. Die Genehmigung eingereichter Beitragsansuchen hängt von der Verfügbarkeit zusätzlicher Geldmittel ab.
Vergeben werden Beiträge an beschäftigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitssuchende, die sich im In- und Ausland beruflich weiterbilden möchten. Zugelassen sind Weiterbildungsmaßnahmen, die maximal 500 Unterrichtsstunden dauern und auf die Verbesserung der beruflichen Kompetenzen abzielen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorbereiten.
Beitragshöhe
Der öffentliche Beitrag beträgt max. 80% der anerkannten Kursgebühr und zwar bis zu einem Gesamtbeitrag von höchstens 3.000,00 Euro innerhalb eines Kalenderjahres.
Für Personen, die in der Arbeitskräfte- Kartei der Autonomen Provinz Bozen als Langzeitarbeitslose aufscheinen, kann der maximale Beitrag 3.500,00 Euro betragen.
Für die Gewährung des Beitrages muss die Kursgebühr pro Kurs mindestens 400,00 Euro betragen.
Nicht gefördert werden u.a.:
- Kurse, die keine eindeutig berufsbezogenen Inhalte vermitteln
- Kurse, die vorwiegend esoterische oder weltanschauliche Inhalte vermitteln
- Kurse im Gesundheitsbereich, welche z.B. auf die Therapie, Diagnose und Behandlung von Leiden und Beschwerden abzielen.
- Sprachkurse
- Kurse zur Erlangung von Führerscheinen jeglicher Art
- Einzelunterricht
- Reguläre Schulausbildungen und Laureatsstudiengänge
Wer kann ansuchen?
- Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, die bei einem privaten Arbeitgeber in Südtirol beschäftigt sind. Das Arbeitsverhältnis muss mit einem Kollektivvertrag im Privatsektor geregelt sein.
- Personen auf Arbeitssuche (Personen mit Arbeitslosenstatus, die sofort bereit sind, ein angemessenes Arbeitsangebot anzunehmen).
Alle Gesuchstellenden müssen in Südtirol ansässig sein.
Gesuchsformular, Kopie eines gültigen Personalausweises, datierter und unterschriebener Lebenslauf.
Stempelmarke zu 16,00 Euro
Per d'autra nfurmazions prions bel de jì sun la plata dla istituzion cumpetënta per chësc servisc.
(Sorvisc actualisá ai: 16/05/2022)
Ënt competënt
Zënter de coordinamënt Furmazion prufesciunela permanëntavia Dante 3, 39100 Balsan
Telefono: 0471 416919 Inge Clementi
0471 416930 Thomas Prunner
Fax: 0471 41 69 39
E-mail: weiterbildung.berufsbildung@provinz.bz.it
PEC: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it
Orar por la jënt:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Terminns
Das Gesuch muss spätestens am Vortag des Beginns der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden.
Erst nachdem das Beitragsgesuch eingereicht worden ist, kann der Kursveranstalter die Rechnung ausstellen und die Kursgebühr bezahlt werden. Andernfalls wird die gesamte Weiterbildungsmaßnahme von der Förderung ausgeschlossen.
Die Kursgebühr ist mittels Banküberweisung zu bezahlen.