Betriebliche Kindertagesstätten und Ankauf von Kleinkindbetreuungsplätzen > Beiträge für Arbeitgeber:innen
N sorvisc dl'aministraziun provinziala de Südtirol
Descriziun generala
Das Land fördert mit Beiträgen private und öffentliche Arbeitgeber:innen, die für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine betriebsinterne Kindertagesstätte schaffen oder einen Kleinkindbetreuungsplatz bei einer bereits bestehenden Kindertagesstätte oder Tagesmutterdienst ankaufen.
Ausmaß der Förderung:
- 33,33 Prozent der zugelassenen Gesamtausgaben;
- Zuschlag von 5 Prozentpunkten, wenn der Antragsteller im Besitz der Zertifizierung „audit familieundberuf“ ist;
- Abschluss einer Konvention mit der Sozialgenossenschaft, welche Träger des Kleinkindbetreuungsdienstes ist, zum Ankauf des Kleinkindbetreuungsplatzes bei einer der akkreditierten Kindertagesstätten oder Tagesmutterdiensten;
>> Liste aller Kindertagesstätten Südtirol
>> Sozialgenossenschaften, die Tagesmütter oder Tagesväter vermitteln - Schaffung einer betriebsinternen Kindertagesstätte, unter Einhaltung der geltenden Qualitätsstandards für Kleinkindbetreuungsdienste
Der Antrag um Gewährung des Beitrages setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Antrag mittels vorgefertigten Formulars;
- Kopie der zwischen Arbeitgeber und Träger des gewählten Dienstes abgeschlossenen Vereinbarung;
- Im Falle der Eröffnung einer neuen betrieblichen Kindertagesstätte muss der Arbeitgeber einen ausführlichen Bericht beilegen, der sich auf die Ergebnisse der Erhebung über den Bedarf eines solchen Dienstes stützt;
Dem Antrag um Auszahlung des Beitrages sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Antrag mittels vorgefertigten Formulars;
- eine vom Träger des Dienstes erstellte Erklärung, welche folgendes beinhaltet:
- die Auflistung aller im Bezugsjahr zu Lasten des Arbeitgebers ausgestellte Rechnungen, mit der Bestätigung, dass diese effektiv bezahlt wurden;
- die Auflistung der ausgestellten Rechnungen samt Gesamtbetrag zu Lasten der nutznießenden Familien;
- Kurzbericht über den Verlauf des beanspruchten Dienstes samt Evaluierung der im Unternehmen festgestellten wirtschaftlichen Auswirkungen;
Dem Antrag um Teilzahlung des Beitrages sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Antrag mittels vorgefertigten Formulars;
- eine vom Träger des Dienstes erstellte Erklärung, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellten Rechnungen effektiv bezahlt wurden;
- 1/3 der Gesamtkosten geht zu Lasten des Arbeitgebers;
- Jeder Antrag um Gewährung des Beitrages unterliegt der Stempelsteuer in Höhe von 16,00 Euro, ausgenommen der Antragsteller ist davon befreit (Befreiungsgrund im Antragsformular ankreuzen);
- Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8, Art. 16 (Betriebliche Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen für Kinder)
- Beschluss der Landesregierung vom 3. Oktober 2017, Nr. 1054 - Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für die betrieblichen Tagesstätten und den Ankauf von Kinderplätzen
- Dekret des Landeshauptmanns vom 21. November 2017, Nr. 42 - Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten
- Beschluss der Landesregierung vom 4. September 2018, Nr. 876 - Richtlinien zur Finanzierung der Betreuung in den Kleinkinderbetreuungsdiensten außerhalb Südtirols
(Sorvisc actualisá ai: 05/04/2022)
Ënt competënt
Agenzia por la familiaPalazzo 12, via Canonico Michael Gamper 1, 39100 Balsan
Telefono: 0471 418374 Martina Stuefer
E-mail: familienagentur@provinz.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: www.provinz.bz.it/familie
Orar por la jënt:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Terminns
Der Antrag um Gewährung des Beitrages muss bis 28. Februar des Bezugsjahres oder später, wenn der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen nach diesem Termin entsteht, eingereicht werden.
Der Antrag um Auszahlung des Beitrages muss innerhalb 31. Dezember des Jahres vorgelegt werden, das auf jenes der Beitragsgewährung folgt.
Ein Antrag um Teilzahlung des Beitrages kann innerhalb Juli des Bezugsjahres gestellt werden.