Außerschulische und ergänzende Betreuung und Begleitung für Kinder und Jugendliche > Beiträge an öffentliche und private Anbieter
N sorvisc dl'aministraziun provinziala de Südtirol
Descriziun generala
Das Land unterstützt Anbieter, welche Initiativen zur pädagogisch qualifizierten Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen während der Schließungszeiten der Schulen sowie Nachmittagsbetreuung und -begleitung an Schultagen anbieten.
Die Familienagentur vergibt Beiträge für:
- Außerschulische Betreuung: Initiativen zur Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die während der Schließungszeiten der Schulen stattfinden, sei es während der Sommerferien, sei es während des Schuljahres in den vom Schulkalender vorgesehenen Schließungszeiten von mindestens einer Arbeitswoche
- Ergänzende Betreuung: Initiativen der Nachmittagsbetreuung und -begleitung an Schultagen
Folgende Rechtsubjekte, die ihren Sitz in Südtirol haben oder auf jeden Fall ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben, können um Beitrag ansuchen:
- öffentliche Körperschaften;
- private Einrichtungen, wie zum Beispiel Genossenschaften und Vereine, ohne Gewinnabsicht
Siehe Formulare und Anlagen
Beschluss der Landesregierung Nr. 370 vom 27/04/2021 - Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für außerschulische und ergänzende Betreuung und Begleitung für Kinder und Jugendliche
Beschluss der Landesregierung Nr. 652 vom 27/07/2021 - Anpassung der Einreichfrist der Beitragsanträge
Beschluss der Landesregierung Nr. 901 vom 26/10/2021 - Änderung der „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für
außerschulische und ergänzende Betreuung und Begleitung für Kinder und Jugendliche“
(Sorvisc actualisá ai: 12/05/2022)
Ënt competënt
Agenzia por la familiaPalazzo 12, via Canonico Michael Gamper 1, 39100 Balsan
Telefono: 0471 / 41 83 63 Karin Bampi
0471 / 41 83 64 Evi Mumelter
0471 / 41 83 78 Arpad Langer
E-mail: familienagentur@provinz.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/familie
Orar por la jënt:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Terminns
Einreichtermine für die Beitragsanträge der privaten und öffentlichen Körperschaften:
Ferienbetreuung (außerschulische Betreuung):
bis einschließlich 31. März eines jeden Jahres
Nachmittagsbetreuung:
bis einschließlich 31. August eines jeden Jahres
Ergänzende Beitragsanträge für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung:
spätestens innerhalb der ersten Betreuungs- und Begleitungswoche
Die Anträge müssen jedenfalls vor Projektbeginn eingereicht werden.