Einstweilige Eintragung von Fahrzeugen Mietwagen ohne Fahrer
N sorvisc dl'aministraziun provinziala de Südtirol
Descriziun generala
ACHTUNG: Es ist es nur mehr möglich, mittels der neuen Zahlungsart zwischen Bürger und öffentliche Verwaltung PagoPA, die Dienste der Motorisierung zu bezahlen.
WIE WIRD BEZAHLT ?
- auf der Webseite des Transportministeriums "PORTALE DELL'AUTOMOBILISTA" indem man die folgende ANLEITUNG verfolgt (bald auf deutscher Sprache verfügbar).
- bei den Schaltern der Motorisierung ist es auch möglich eine Zahlungsaufforderung zu beantragen, die dann mittels Online-Banking (PagoPA-CBILL) oder bei den ATM Schaltern der Bank (falls aktiviert), bei den SISAL Verkaufsstellen, Lottomatica-ITB und bei der Post.
Im Falle der Miete eines Fahrzeugs ohne Fahrer, über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen hinaus, besteht die Pflicht der Mitteilung, von Seiten des Mieters zur Aktualisierung der Daten im Nationalen Archiv für Fahrzeuge ANV.
Wo?
Schalterdienst der Motorisierung, Landesprüfstelle für Fahrzeuge, Sigismund Schwarz Str. 40, 39100 Bozen.
Es ist auf jedem Fall auch möglich sich an eine Agentur für Autoangelegenheiten zu wenden.
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
- Kopie des gültigen Personalausweis vom Mieter
- Anlage 1/A Unterschrift des Mieters
Es sind keine Gebühren zu bezahlen
Art. 94, Absatz 4-bis der Straßenverkehrsordnung, und 247-bis, der Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrsordnung (DPR 495/1992)
Es wird eine Bestätigung der erfolgten Eintragung im Nationalen Archiv für Fahrzeuge ANV ausgestellt. (diese muss nicht im Fahrzeug mitgeführt werden)
(Sorvisc actualisá ai: 06/09/2022)
Ënt competënt
Servisc Purtela veiculiSigismund-Schwarz-Straße 40, 39100 Balsan
Telefono: 0471 41 34 50
0471 41 34 51
Fax: 0471 41 34 62
E-mail: kfz-pruefstelle@provinz.bz.it
PEC: lpf.crv@pec.prov.bz.it
Orar por la jënt:
Schalterdienst für Fahrzeuge - Landesprüfstelle für Fahrzeuge S.Schwarz Str. 40, Bozen
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 8:15 bis 12:00
Donnerstag: von 8:15 bis 12:00 und von 14:15 bis 16:00
Terminns
Die Pflicht der Mitteilung zur Aktualisierung der Daten im Nationalen Archiv für Fahrzeuge ANV betrifft ausschließlich alle Sachverhalte, die sich nach dem 3. November 2014 ereignen.