Bescheinigung über die Zugehörigkeit bzw. Zuordnung zur deutschen, italienischen oder ladinischen Sprachgruppe
N sorvisc dl'tribunal de Bulsan
Descriziun generala
Die Bescheinigung über die Zugehörigkeit bzw. Zuordnung zur deutschen, italienischen oder ladinischen Sprachgruppe nennt sich Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Sie kann für alle vom Gesetz vorgesehenen Zwecke beantragt und ausgestellt werden.
Der Antragsteller hat dazu entweder persönlich oder über eine bevollmächtigte Person den ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Antrag vorzulegen und die Bescheinigung entgegenzunehmen. Die Bescheinigung wird der bevollmächtigten Person in einem geschlossenen Umschlag übergeben.
Der Antrag kann hier heruntergeladen warden und muss direkt bei der Geschäftsstelle am Hauptsitz des Landesgerichts Bozen eingebracht werden, wo die Sprachgruppenzugehörigkeitsbescheinigung unverzüglich ausgestellt wird.
Vorhandensein einer vom Antragsteller abgegebenen Erklärung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der Sprachgruppen der Provinz Bozen.
Falls der Antrag persönlich vorgelegt und die Bescheinigung selbst abgeholt wird:
- Antrag ohne Vollmacht
- Personalausweis des Antragstellers
Falls die Vorlage des Antrages und/oder die Entgegennahme der Bescheinigung durch eine bevollmächtige Person erfolgt:
- Antrag mit Vollmacht
- Ablichtung des Personalausweises des Antragstellers
- Ablichtung des Personalausweises der bevollmächtigten Person
Die Inanspruchnahme des Dienstes ist kostenfrei.
Artikel 20-ter des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 26.7.1976 Nr. 752 in der geltenden Fassung.
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der nachfolgend angeführten Behörden:
Landesgericht Bozen
Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit
Gerichtsplatz 1 - Eingang von der Duca d'Aostastraße, Erdgeschoss auf der Seite der Duca-d'Aosta-Straße
39100 Bozen
Tel. 0471 226312
Parteienverkehr: Mo - Fr, 9.00 -12.00 Uhr
Per d'autra nfurmazions prions bel de jì sun la plata dla istituzion cumpetënta per chësc servisc.
(Sorvisc actualisá ai: 05/01/2018)
Ënt competënt
Landesgericht BozenGerichtsplatz 1, 39100 Balsan
Telefono: 0471 22 61 11
Website: http://tribunale.bolzano.it
Terminns
Für die Inanspruchnahme des Dienstes muss kein Termin vereinbart werden.