Zweitschrift (Duplikat) des Kraftfahrzeugscheines eines Fahrzueges, Anhängers oder Aufliegers für den Gütertransport
N sorvisc dl'aministraziun provinziala de Südtirol
Descriziun generala
Eine Zweitschrift (Duplikat) des Kraftfahrzeugschienes von LKWs/Zugmaschienen, Anhängern oder Aufliegern für den Gütertransport muss beantragt werden, wenn sich Angaben, die auf dem KFZ- Schein aufscheinen, geändert haben.
Einige Beispiele:
- Wechsel des Eigentümers;
- Änderung der technischen Eigenschaften des Fahrzeugs (z. B. Zulassung eines Tanks, anderer Reifen usw.);
- Änderung der Bezeichnung oder der Rechtsform des Unternehmens;
- Verlegung des Rechtssitzes (oder des Wohnsitzes bei Einzelfirmen);
- Auslaufen des Leasingvertrages;
- Verlust/Diebstahl des KFZ- Scheines oder der Lizenz;
- Änderung der Zweckbestimmung;
- Die jährliche Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss auf dem Kraftfahrzeugschein vermerkt sein.
- Für den Güterkraftverkehr: Zugang zum Markt (siehe Eintragung in das Berufsverzeichnis)
- Antrag Duplikat des Kraftfahrzeugscheines (TT2119BZ) in allen Teile ausgefüllt und unterzeichnet.
- Original des Kraftfahrzeugscheines oder Verlustanzeige.
- Technische Abnahme für technische Änderungen.
- Die Erklärung der Leasinggesellschaft und Vordruck für Mitbesitzer (Mod. 16) , nur für die Fahrzeuge im Leasing, nicht bei Verlust des KFZ- Scheins , Änderung der Zweckbestimmung, Aktualisierung der Verwaltung.
- 32,00€ auf K/K 4028 lautend auf Dipartimento trasporti terrestri imposta di bollo Roma (Bei Duplikaten wegen Verlust des Fahrzeugsscheines oder Korrekturen muss die Stempelgebühr nicht bezahlt werden).
- 10,20 € auf K/K 401398 lautend auf Autonome Provinz Bozen – Schatzamt Kraftfahrzeugsamt - Sekretariatsgebühren.
Die Bezahlung kann auch direkt am Schalter der Abteilung Mobilität, Rittnerstr. 12 "RIBO Center", Bozen erfolgen (Kodex für die Einzahlung: 221 für normale Zweitschriften und 212 für Korrekturen und Duplikate wegen Verlust des Fahrzeugsscheines)
- Straßenverkehrsordnung, Artikel 93 des Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285
Für das Duplikat des Kraftfahrzeugscheines des Aufliegers/Anhängers für den Werkverkehr, wird außer dem Antrag für das Duplikat (TT2119) auch die Unbedenklichkeitserklärung für die Zulassung/Duplikat des Kfz-Scheines des Aufliegers/Anhängers gefordert (Formular CP2-D).
(Sorvisc actualisá ai: 02/02/2021)
Ënt competënt
Ufize MotorisazionPalaz provinziel 3b, Plaza Silvius Magnago 3, 39100 Balsan
Telefono: 0471 41 54 50
E-mail: sara.faccini@provinz.bz.it Sara Faccini
Zaezilia.Sellemond@provinz.bz.it Zäzilia Sellemond Ludwig
Harald. Rabanser@provinz.bz.it Harald Rabanser
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Orar por la jënt:
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, BOZEN
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 08:30 Uhr bis 13:00 und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Terminns
- 60 Tage nach Eintreten der Änderung für Fahrzeuge Rechnung Dritter.
- Es gilt eine Frist von 15 Tagen, um fehlende Unterlagen nach-reichen zu können.