Beihilfen für die Innenmechanisierung im Grünland, Acker- und Futterbau
N sorvisc dl'aministraziun provinziala de Südtirol
Descriziun generala
Begünstigte:
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind.
Von der Förderung ausgeschlossen:
- Vorhaben mit Tätigung des Ankaufs oder Rechnungsstellung (auch Akkontorechnung oder Vertrag!) vor dem Einreichedatum des Gesuches;
- gebrauchte Maschinen und Geräte.
- Vorhaben für Biogasanlagen
Gefördert wird der Ankauf von
- Melkanlagen und Melksystemen
- Milchkühlanlagen und Milchlagerbehälter
- Anlagen und Geräte für die Entmistung, Güllepumpen, Güllemixer, Gülleseparatoren und Gülleverschlauchungsanlagen
- Heugebläsen und Heutrocknungsanlagen
- fixen und mobilen Scheunenkrananlagen
Art der Beihilfe:
- Beiträge in einem Ausmaß von 30% des anerkannten Höchstpreises, ohne MwSt.;
Zugangsvoraussetzungen und Bestimmungen:
- Das landwirtschaftliche Unternehmen muss mindestens 2 Hektar Wiese, Acker- oder Ackerfutterbau bearbeiten.
- Bei fixen und mobilen Scheunenkrananlagen muss das landwirtschaftliche Unternehmen mindestens 4 Hektar Wiesen oder Ackerfutterbaufläche bearbeiten.
- Die Mindestinvestition beträgt 5.000,00 Euro, ohne MwSt.
- Die Mindestinvestition bei Milchkühlanlagen und Milchlagerbehälter beträgt 2.500,00 Euro, ohne MwSt.
- Im Jahresdurchschnitt muss der Mindestviehbesatz von 0,5 GVE/ha Futterfläche bzw. der Höchstviehbesatz, wie er im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2020 für die Autonome Provinz Bozen für die Förderung von Wirtschaftsgebäuden festgeschrieben ist, eingehalten werden.
Durchschnittliche Meereshöhe der Futterflächen Zulässiger maximaler GVE-Besatz (Jahresdurchschnitt)
und entsprechende Höhenerschwernispunkte (HP)
bis 1.250 m (= 22 HP) 2,5 GVE/ha
1.250 m – 1.500 m (= 23 – 29 HP) 2,2 GVE/ha
1.500 m – 1.800 m (= 30 – 39 HP) 2,0 GVE/ha
über 1.800 m (= 40 HP) 1,8 GVE/ha
- Mit Ausnahme von Brandfällen und Fällen von Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen dürfen im Fünfzehnjahreszeitraum die Höchstbeträge der zuschussfähigen Kosten nicht überschritten werden.
- Für die Gewährung der Förderung muss ein Gesuch mit Kostenvoranschlag des Vorhabens und der Kopie eines gültigen Erkennungsdokuments beigelegt werden
- Der Ankauf der Maschine muß innerhalb des laufenden Jahres mit den entsprechenden Dokumenten belegt werden.
- Vorhaben mit Tätigung des Ankaufs oder Rechnungsstellung (auch Akkontorechnung oder Vertrag) vor dem Einreichedatum des Gesuches sind von der Förderung ausgeschlossen
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Zweckbestimmung u. Veräußerungsverbot:
- Die Gewährung der Beihilfe verpflichtet den Antragsteller, die Zweckbestimmung ab Datum der Endauszahlung für 5 Jahre beizubehalten
(Sorvisc actualisá ai: 03/01/2022)
Ënt competënt
Ofize Mascins agricoles y produziun biologicaPalazzo 6 - Peter Brugger, via Brennero 6, 39100 Balsan
Telefono:
0471 41 51 87 (Sachbearbeiter)
0471 41 51 20 (Sekretariat)
0471 41 51 21
Fax: 0471 41 51 29
E-mail: lamagr.bio@provinz.bz.it
PEC: lamagr.bio@pec.prov.bz.it
Cuntat ndrët: Tel: 0471 415120 Email: wolfgang.untersulzner@provinzia.bz.it
Terminns
Die Annahme der vollständig ausgefüllten Anträge erfolgt im Zeitraum von 1.01.2022 bis 31.03.2022 und zwar ausschließlich durch Zusendung derselben mittels PEC an die PEC-Adresse des Amtes lamagr.bio@pec.prov.bz.it. Beizulegen ist ein Kostenvoranschlag des Vorhabens und die gültige Kopie eines Erkennungsdokumentes.