Landesbeirat der Eltern

Das Landesgesetz Nr. 20/1995 sieht für das Bildungssystem jeder Sprachgruppe die Errichtung des Landesbeirats der Eltern vor. Er ist ein beratendes Gremium der Südtiroler Landesverwaltung in schulischen Angelegenheiten, wird demokratisch gewählt und vertritt die Interessen der Schülereltern.
Aus jedem Kindergartensprengel und jedem Elternrat der Schuldirektionen wird eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter in den Landesbeirat gewählt.

Amtsdauer

Der Landesbeirat der Eltern ist ein Gremium mit dauerhafter Gültigkeit. Die einzelnen Mitglieder bleiben für drei Schuljahre ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung durch Dekret der Bildungs- und Kulturdirektorin/des Bildungs- und Kulturdirektors im Amt. Das Mandat eines Mitglieds des Landesbeirats verfällt vorzeitig, wenn keines seiner Kinder mehr die Schule besucht, für die das Mitglied ernannt wurde.

Zuständigkeiten

Der Landesbeirat der Eltern hat die Aufgabe, Vorschläge zur Verbesserung der verschiedenen Aspekte des Schulbetriebes zu unterbreiten. Die Vorschläge werden je nach Zuständigkeit den Gebietskörperschaften oder den Ämtern der Landesverwaltung übermittelt.

Der/Die Delegierte

  • ist Mitglied des Elternrates,
  • nimmt an den Versammlungen des Landesbeirates sowie an Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen teil,
  • nimmt mit beratender Funktion an den Sitzungen des Schulrates teil,
  • arbeitet mit dem/der Vorsitzenden des Elternrates und des Schulrates zusammen,
  • gibt Informationen an den Elternrat weiter,
  • steht mit der Schulführungskraft seiner/ihrer Schule in Verbindung,
  • pflegt Kontakte mit den Vorstandsmitgliedern des Landesbeirates der Eltern,
  • organisiert gemeinsam mit dem/der Elternratsvorsitzenden Informationsveranstaltungen,
  • hat entsprechend den geltenden Landesbestimmungen Anrecht auf Fahrtspesenvergütung.