Gremien auf Schulebene

Der Elternrat ist die Versammlung aller gewählten Vertretungen der Eltern und ist somit das oberste Gremium der Eltern auf Schulebene.
Der Elternrat hat im Wesentlichen beratende Funktionen.
Nähere Bestimmungen zu den Kompetenzen und Tätigkeiten enthält Art. 10 des Landesgesetzes vom 18. Oktober 1995, Nr. 20.

Das Kollegium der Lehrpersonen wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Dienstbewertungskomitees; ihm gehören drei Lehrpersonen als effektive Mitglieder und drei Lehrpersonen als Ersatzmitglieder an.

Das Komitee zur Dienstbewertung der Lehrerinnen und Lehrer bleibt drei Jahre im Amt. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft inne.

Aufgaben

Das Dienstbewertungskomitee erstellt Gutachten zum Dienst, den die Lehrperson im ersten Jahr der Berufseingangsphase sowie im Berufsbildungs- und Probejahr geleistet hat, und legt sie der Schulführungskraft vor.

Außerdem nimmt es eine Dienstbewertung immer dann vor, wenn die betroffene Lehrperson darum ersucht.

Die schulinterne Schlichtungskommission behandelt alle Rekurse gegen Disziplinarmaßnahmen, die von Lehrpersonen oder Gremien verhängt wurden. Auf Anfrage entscheidet sie auch über Streitfälle bezüglich Auslegung und Verletzungen der Schüler- und Schülerinnencharta an der Schule.

Zusammensetzung Schulsprengel:

Schulsprengel

  • mindestens zwei Vertretungen der Eltern, eine je vorhandene Schulstufe,
  • mindestens zwei Vertretungen der Lehrpersonen, eine je vorhandene Schulstufe,
  • Schulführungskraft

Oberschulen:

  • anstelle einer Elternvertretung eine Vertretung der Schülerinnen und Schüler.

Für jedes effektive Mitglied wird ein Ersatzmitglied der entsprechenden Kategorie gewählt. Bei den Sitzungen der Schlichtungskommission führt eine Elternvertreterin/ein Elternvertreter den Vorsitz.

Amtsdauer: maximal 3 Jahre

Nähere Bestimmungen zur Tätigkeit der schulinternen Schlichtungskommission enthält Art. 6 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 2523 vom 21. Juli 2003.

Das Kollegium der Lehrpersonen setzt sich aus der Schulführungskraft und aus allen Lehrpersonen zusammen, die an der Schule Dienst leisten.

Es

  • fasst unter Beachtung der Lehrfreiheit Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit,
  • erarbeitet auf der Grundlage der Richtlinien der Schulführungskraft den Entwurf für den Dreijahresplan des Bildungsangebotes und legt ihn dem Schulrat vor,
  • legt unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen Kriterien und Modalitäten für die Bewertung der Schülerinnen und Schüler fest,
  • bestimmt die Richtlinien für die Anerkennung von Schulguthaben und für das Aufholen von Lernrückständen der einzelnen Schüler und Schülerinnen,
  • legt jährlich die Schwerpunkte und Gegenstände der internen Evaluation fest,
  • schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des Schulbetriebes vor,
  • trifft die Auswahl der Schulbücher und der Lehrmittel,
  • plant und beschließt Fortbildungsinitiativen,
  • legt die didaktisch-methodologischen Kriterien für die Durchführung von Förder- und Aufholmaßnahmen fest.

Der Klassenrat ist ein gemischtes Gremium, in welchem verschiedene Mitglieder der Schulgemeinschaft zusammenwirken. Er befasst sich mit didaktischen, organisatorischen, aber auch pädagogischen Fragen.

Er besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • der Schulführungskraft
  • allen Lehrpersonen der Klasse
  • zwei Vertretungen der Eltern
  • zwei Vertretungen der Schülerinnen und Schüler (in der Oberschule).

Außerdem können auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration ohne Stimmrecht an den Klassenratssitzungen teilnehmen.
Den Vorsitz führt die Schulführungskraft oder eine von ihr beauftragte Lehrperson der Klasse.
Die Vertretungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler sind für drei Schuljahre im Amt, sofern sie innerhalb derselben Schulstufe bleiben.
Je nach Gegenstand finden die Sitzungen des Klassenrates folgendermaßen statt:

  • mit den Vertretungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler
  • ohne die Vertretungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler.

Aufgaben des Klassenrates mit Eltern- und Schülervertretung:

  • Ausarbeitung von Vorschlägen zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit,
  • Vorstellung des Schulprogramms sowie besonderer Projekte für Eltern und Schülerinnen und Schüler,
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Neueinführung von Schulbüchern und zur Auswahl von Lehrmitteln,
  • Ergreifung von Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler/innen laut Disziplinarordnung der Schule.

Aufgaben des Klassenrates ohne Eltern- und Schülervertretung:

  • Koordinierung der Unterrichtstätigkeit und der fächerübergreifenden Zusammenarbeit der Lehrpersonen,
  • Überprüfung der Umsetzung der Erziehungs- und Unterrichtsplanung,
  • Bewertung der Lernprozesse und des Betragens der Schülerinnen und Schüler.

Der Schulrat ist allgemein für die Organisation und Planung des Schulbetriebes zuständig und setzt sich aus Vertreter/innen verschiedener Komponenten der Schulgemeinschaft zusammen.

Zu den wichtigsten Zuständigkeiten des Schulrates gehören:

  • Genehmigung des Haushaltsvoranschlags und Rechnungsabschlusses,
  • Bestimmung von Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
  • Genehmigung des Dreijahresplans des Bildungsangebotes,
  • Genehmigung des Stundenplans sowie des Organisationsplans der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,
  • Festlegung der Höhe der finanziellen Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler (Verbrauchsmaterial, Lehrausgänge, Lehrfahrten ...),
  • Regelung weiterer allgemeiner Bereiche des Schullebens unter Wahrung der Befugnisse des Lehrerkollegiums und der Klassenräte.

Der Schulrat setzt sich aus insgesamt 14 Mitgliedern zusammen.
Grund- und Mittelschule:

  • 6 Vertretungen der Lehrpersonen
  • 6 Vertretungen der Eltern
  • Schulsekretärin/Schulsekretär
  • Schulführungskraft

Oberschule:

  • 6 Vertretungen der Lehrpersonen *
  • 3 Vertretungen der Eltern
  • 3 Vertretungen der Schülerinnen und Schüler
  • Schulsekretär/ Schulsekretärin
  • Schulführungskraft.


*An den ladinischen Schulen setzt sich die Vertretung der Lehrpersonen wie folgt zusammen:

  • 2 Lehrpersonen, die ein Fach in italienischer Sprache unterrichten
  • 2 Lehrpersonen, die ein Fach in deutscher Sprache unterrichten
  • 1 Lehrperson, die ladinische Sprache und Kultur unterrichtet
  • Der verbleibende Sitz geht an die erste nicht gewählte Lehrperson.