Gemeinsam Alltag Leben und Essen in der Nachbarschaft

Soziale Landwirtschaft - Neue Begleitangebote im familiären Umfeld: „Gemeinsam Alltag Leben“ und „Essen in der Nachbarschaft“


Gemeinsam Alltag Leben

Dieser neue Dienst für Senioren/Seniorinnen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischer Erkrankung oder Menschen Abhängigkeitserkrankung wird von sogenannten „Alltagsgestaltern und Alltagsgestalterinnen“ angeboten: diese nehmen Menschen, die Unterstützung benötigen, in ihrer eigenen Wohnung auf, beziehen sie in ihren Familienalltag mit ein, unterstützen und verpflegen sie angemessen.

Ziel des Dienstes ist es den Nutzern/Nutzerinnen zu ermöglichen, so lange wie möglich im gewohnten Umfeld bleiben zu können und den Alltag in einer familiären Atomsphäre zu erleben. Aus diesem Grund wird der Dienst, wenn möglich, in der Wohnsitzgemeinde (oder in der Nachbargemeinde) des/der Nutzer/Nutzerinnen angeboten.

Der Dienst wird untertags (teilstationär) oder auch für kurze Zeiträume, wochenweise - maximal 4 Wochen im Jahr - oder am Wochenende (stationär) angeboten. Eine Alltagsbetreuerin/Ein Alltagsbetreuer betreut maximal drei Personen (grundsätzlich selbständige Personen oder Personen der 1. Pflegestufe mit Wohnsitz in Südtirol) gleichzeitig. Die Alltagsbetreuer/innen können diesen Dienst nur über eine Sozialgenossenschaft anbieten.

Die Liste Sozialgenossenschaften, die diesen Dienst anbieten, erhalten Sie in der Anlaufstelle für Pflege und Betreuung im territorial zuständigen Sozialsprengel.

Zurzeit wird dieser Dienst über folgende Sozialgenossenschaft angeboten: www.seniorenbetreuung.it

 

Essen in der Nachbarschaft

Dieser Dienst bietet alleinlebenden Personen Mahlzeiten in einem familiären Umfeld. Anbieter des Dienstes sind landwirtschaftliche Betriebe, die die Tätigkeit als „Hofschank“ ausüben. Generell werden die Mahlzeiten am Hof verabreicht, aber es ist auch eine Zustellung möglich, falls die Nutzer/Nutzerinnen nicht die Möglichkeit haben ihre Wohnung zu verlassen.

Die Nutzer/Nutzerinnen, die diesen Dienst in Anspruch nehmen möchten, müssen sich vorab an den jeweilig zuständigen Sozialsprengel wenden.

 

Mehr Informationen

Mehr über diese beiden Dienste, z.B. wie man „Alltagsgestaltern und Alltagsgestalterinnen“ wird, welche Voraussetzungen die Nutzer für die jeweiligen Dienst erfüllen müssen, welche Tarife gelten, erfahren Sie hier:

 

Gesetze und Beschlüsse