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Schulbesuch außerhalb Südtirols: Noch bis 25. Mai um Beihilfe ansuchen

Wer außerhalb Südtirols eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs besucht, kann noch bis 25. Mai um eine Studienbeihilfe des Landes Südtirol ansuchen.

Das Land Südtirol unterstützt auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler, die außerhalb der Landesgrenzen eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung besuchen. Voraussetzung ist, dass diese in Südtirol nicht angeboten werden. Die Vollzeitkurse müssen mindestens sechs Monate dauern. Gefördert wird in diesem Zusammenhang auch ein mindestens viermonatiges Praktikum, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt. Die Studienbeihilfe beträgt einkommensabhängig 1500 bis 4000 Euro. Das bereinigte Einkommen darf dabei die Höchstgrenze von 32.000 Euro im Jahr 2021 nicht überschritten haben. Bei besonders kostenintensiven Kursen, deren Gebühren über 10.000 Euro liegen, wird das Limit des bereinigten Einkommens auf 34.000 Euro angehoben. 

Noch bis 25. Mai kann angesucht werden

Die Anträge um Studienbeihilfe für das Schuljahr 2022/2023 können bis Donnerstag, den 25. Mai 2023 (12 Uhr) im Landesamt für Schulfürsorge in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen eingereicht werden. Gesuche, die per E-Mail eingereicht werden, sind an die E-Mail-Adresse schulfuersorge@provinz.bz.it oder mittels zertifizierter elektronischer Post an schulfuersorge.assistenzascolastica@pec.prov.bz.it zu senden.

Auskünfte zur Wettbewerbsausschreibung und den Förderkriterien gibt es auf der Webseite zur Bildungsförderung (civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1015323), wo auch die Gesuchsvordrucke bereitstehen. Fragen beantworten die zuständigen Sachbearbeitenden Manuel Nuozzi (0471 413345) und Verena Kollmann (0471 413305).


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/jw