Information Datenverarbeitung

Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016

Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung

Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it , PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it.

Datenschutzbeauftragte (DSB)

Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it; PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it .

Zwecke der Verarbeitung

Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne von des Landesgesetzes Nr. 5 vom 13. März 1987, des Landesgesetzes Nr. 18 vom 11. Mai 1988 sowie des Landesgesetzes Nr. 9 vom 30. November 2004, in geltender Fassung, angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor/die Direktorin pro tempore der Abteilung Bildungsförderung an seinem/ihrem Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.

Mitteilung und Datenempfänger

Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt (u.a. zu Kontrollzwecken z.B. Agentur der Einnahmen, Finanzwache, Körperschaften, die Studienbeihilfen gewähren, usw.). Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz -Grundverordnung  2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.

Datenübermittlungen

Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt.

Verbreitung

Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.

Dauer

Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, und zwar bis zu 10 Jahre.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Die Verarbeitung der Daten stützt sich auf eine automatisierte Entscheidungsfindung. Die Entscheidungsfindung erfolgt nach der Logik, welche aus den entsprechenden Durchführungsverordnungen und der Wettbewerbsausschreibungen entnommen werden kann. Diese Dokumente stehen auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung zur Verfügung. Das Ergebnis dieser Entscheidungsfindung bestimmt den – positiven oder negativen – Ausgang des Verfahrens.

Rechte der betroffenen Person

Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.

Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.

Rechtsbehelfe

Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.