Beherbergungsbetriebe | Normal

Beherbergungsbetriebe

Für den Zugang zu Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben braucht man seit dem 1. April kein Covid-19-Zertifikat mehr, auch nicht für die Nutzung der internen Gastronomieangebote, wenn diese ausschließlich Hausgästen vorbehalten sind. Werden gastronomische Dienstleistunen auch externen Gästen angeboten, müssen alle Gäste, auch die übernachtenden, im Innenbereich über den Green Pass (3G) verfügen. Im Außenbereich gibt es keine Green-Pass-Pflicht.

Für den Zutritt zu den Schwimmbädern, Wellnessbereichen, Turnhallen und Fitnesszentren in Innenbereichen innerhalb des Beherbergungsbetriebes muss man im Besitz der 2G-Bescheinigung (Super Green Pass) sein. Der Zugang zu Thermalzentren, sei es im Innen- als auch im Außenbereich, ist ohne Covid-19-Zertifkat gestattet.

Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an den Funktionsbereich Tourismus.