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Handel

Alle Beschäftigten müssen über den Green Pass (3G-Bescheinigung) verfügen.

Allgemein gilt die Pflicht, in den Innenräumen eine Maske zu tragen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung für Wirtschaft.

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Märkte

Handelstätigkeiten, die auf öffentlichen Flächen in Form von Märkten stattfinden, sowie Floh- und Gebrauchtmärkte finden unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen statt. Die Standbetreiber müssen über eine 3G-Bescheinigung (Green Pass) verfügen.