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| Saisonaler
Naturschutzdienst |
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| Alljährlich
während der Sommermonate, Juli, August, September werden
in den Südtiroler Naturparken 20 Schutzgebietsbetreuer/innen
eingesetzt. Die Erfahrung der letzten Jahre hat dem Amt für
Naturparke gezeigt, daß gerade während der Hochsaison
mit starkem Besucherdruck ein konstanter Informationsdienst
in den Naturparken unerläßlich ist und einen wichtigen
Beitrag zur Umwelt- und speziell Naturparkbildung leistet. |
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Hauptaufgabe des Schutzgebietstreuers ist
es, die Besucher des Naturparks auf die Ziele des Schutzgebietes
aufmerksam zu machen und zu mehr Verständnis für
Natur und Umwelt anzuregen. Sie werden in den sieben Naturparken
Südtirols eingesetzt und sind neben der Besucherlenkung
und Information vermehrt auch für die Umweltbildung und
-erziehung zuständig.
Zum Naturschutzdienst können sich alle naturinteressierten
Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr mit tiefreichenden
naturkundlichen Kenntnissen, einem fundiertem Wissen auf dem
Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes, pädagogischem
Talent und Kontaktfreudigkeit bewerben.
Kriterien für die Aufnahme zum Dienst
ist der Zweisprachigkeitsnachweis C und die Nähe zum
Einsatzgebiet. Alle Kandidaten, welche die Grundvoraussetzungen
erfüllen, müssen sich einem mündlichen Test
unterziehen, bei dem die gewünschten Eigenschaften geprüft
werden.
Ausgefüllte Anmeldeformulare können im Amt für Naturparke, Rittner-Straße 4, 39100 Bozen bis spätestens 12.00 Uhr innerhalb des 05.03.2010 abgegeben werden. Es gilt der Poststempel.
Für die endgültige Aufnahme in den Dienst muss nach
bestandener Prüfung am Ausbildungskurs zum Schutzgebietsbetreuer/in
teilgenommen werden. Dieser findet in 2 Blöcken, im Mai und im
Juni statt. Der Dienst wird in den Monaten Juli,
August und September geleistet.
Alle weiteren Auskünfte sowie die Gesuchsvorlagen sind im Amt für Naturparke in Bozen (Tel.: 0471 417770), in der Außenstelle Meran „Esplanade“, Sandplatz Nr. 10 (Tel.: 0473 252255), in der Außenstelle Bruneck, Rathausplatz 10 (Tel.: 0474 582330), im Naturparkhaus St. Vigil in Enneberg, Katharina Lanz Str. 96 (Tel.: 0474 506120) oder in der Dienststelle Welsberg, Maria am Rainweg 10/A (Tel: 0474 947361) erhältlich. |
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| Zum
Berufsbild des saisonalen Schutzgebietsbetreuers |
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| 1. Aufgabe:
Die Akzeptanz und Unterstützung durch die lokale
Bevölkerung und Nutzer zu fördern : |
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als
Ansprechpartner dienen in naturschutz- und schutzgebietsrelevanten
Fragen: |
- Nutzung und Pflege der privaten Flächen im
Schutzgebiet (Beweidung, Düngung, Mahd usw.)
- die Schutzgebietsverordnung erklären
- Informationen über die Schutzgebietsziele
erteilen
- Anregung zur aktiven Mitarbeit im Naturschutz
- Naturbeobachtungen seitens der Einheimischen/Nutzer
registrieren
- Kontaktpflege
- Informationsfluss zwischen Einheimischen und Behörde
steigern
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bei
der Informations- und Bildungsarbeit mitwirken bzw.beraten
in Besuchereinrichtungen und vor Ort: |
- Besuchereinrichtungen und vor Ort:
- Führungen über bestimmte Themen/Problemkreise
- Mitarbeit bei der Ausarbeitung und Organisation
von Veranstaltungen (wie z. B. Quizwanderungen)
- Vorführen von Tonbildschauen, Abhalten von
Diavorträgen
- Betreuen von Lehrpfaden
- Projekttage organisieren
- Betreuung der Informationszentren
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bei
der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken bzw. beraten: |
- Mithilfe bei der Erstellung von Informationsmaterialien
- Verteilung von Informationsmaterialien
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| 2.
Aufgabe: Besucher zu betreuen |
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bei
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit mitwirken in Besuchereinrichtungen
und vor Ort: |
- als Ansprechpartner dienen in naturschutz- und schutzgebietsrelevanten
Fragen
- Erteilung von Auskünften jeglicher Art
- Führungen über bestimmte Themen/Problemkreise
- Vorführen von Tonbildschauen, Abhalten von Diavorträgen
- Mitarbeit bei der Ausarbeitung und Organisation
von Veranstaltungen (wie z.B. Quizwanderungen)
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Besucher
zu einem angemessenen Verhalten zu veranlassen (Geschwindigkeit,
Sammelverbote, Hunde an Leine, Wege nicht verlassen usw.) |
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Erste-Hilfe-Leistungen |
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| 3.
Aufgabe: Erhaltung und Pflege des Schutzgebietes |
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Beobachtung
und Erkennung von Gefährdungen (wenn möglich
Beseitigung von Gefahrenstellen) |
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Überprüfung
von Wanderwegen auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit
hin |
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Überprüfung
von Besuchereinrichtungen auf Sicherheit, Sauberkeit und
Funktionsfähigkeit hin |
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Meldung
von Beschilderungsmängeln |
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Mitarbeit
bei Forschungsprojekten (z.B. Datenerhebung für wissenschaftliche
Studien) |
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Erfassungen
(Besucherzählung, -befragung, Verkehrszählung) |
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| Download |
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Gesuch
für die Aufnahme in den Naturschutz-Dienst |
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Informationen zum Naturparkbetreuerdienst 2010 |
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