Amt für Landschaftsökologie
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Allgemeine Informationen
Liste der geschützten Pflanzen
Sammelermächtigungen


Allgemeine Informationen


Eine Pflanzenart kann nur durch die Erhaltung ihres Lebensraumes sinnvoll geschützt werden. Viele der geschützten Arten zeigen indirekt gefährdete Lebensräume auf, die es zu erhalten gilt. Durch das Floragesetz (L.G. 13/'72) wurden 23 Arten vollkommen geschützt, von allen restlichen wildwachsenden Pflanzenarten dürfen pro Person und Tag höchstens zehn Blütenstände bzw. -stängel gepflückt werden.

In den Naturparken und Biotopen sind alle Pflanzen vollkommen geschützt.


Liste der geschützten Pflanzen

1 Kuh- oder Küchenschelle, alle einheimische Arten (Pulsatilla spp.)
2 Dolomiten-Akelei, Einseles Akelei (Aquilegia einseleana)
3 Großes Schneeglöckchen, Frühlingsknotenblume (Leucojum vernum)
4 Türkenbund (Lilium martagon)
5 Feuerlilie (Lilium bulbiferum)
6 Orchideen, alle einheimische Arten (Orchidaceae)
7 Seidelbast und Steinröschen, alle einheimische Arten (Daphne spp.)
8 Karthäuser Nelke (Dianthus carthusianorum)
9 Diptam, Gemeine Spechtwurz (Dictamnus albus)
10 Primel, Schlüsselblume, alle einheimische Arten mit Ausnahme der Frühlings-Schlüsselblume (Primula spp. ausgenommen Primula veris)
11 Zyklamen, Alpenveilchen, Erdscheibe (Cyclamen purpurascens)
12 Alpen- Grasnelke, Schlernhexe (Armeria alpina)
13 Enzian, alle einheimische Arten (Gentiana spp.)
14 Gelbe Schwertlilie (Iris pseudacorus)
15 Weiße Seerose (Nymphaea alba)
16 Rohrkolben, alle einheimische Arten (Typha spp.)
17 Gelbe Teichrose (Nuphar luteum)
18 Schopf- Teufelskralle (Physoplexis comosa)
19 Himmelsherold (Eritrichum nanum)
20 Dolomiten-Schafgarbe (Achillea oxyloba)
21 Edelweiß (Leontopodium alpinum)
22 Echte Edelraute (Artemisia mutellina)
23 Mäusedorn (Ruscus aculeatus)
 

Sammelermächtigungen

Allein für wissenschaftliche, didaktische und pharmazeutische Zwecke kann der zuständige Landesrat das Sammeln von Pflanzen ermächtigen. Der begründete und mit einer Stempelmarke zu 10,33 Euro versehene Antrag ist beim Landesamt für Landschaftsökologie einzureichen. Zur Ausstellung der Ermächtigung muss eine weitere Stempelmarke zu 10,33 Euro dem Ansuchen beigelegt werden. Aus dem Antrag sollen der Zweck des Sammelns und die Daten der Person, die die Ermächtigung beantragt, genau hervorgehen.

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