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| Allgemeine
Informationen |
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In Südtirol sind 41 % der Tierarten gefährdet. Um
eine Tierart zu schützen, muss alles daran gesetzt werden,
ihren Lebensraum zu erhalten. Viele der geschützten Arten
zeigen somit indirekt gefährdete Lebensräume auf,
die es zu erhalten gilt.
Durch das Faunagesetz (LG. Nr. 27/'73) wurden
25 Tierarten vollkommen geschützt. Es ist verboten, diese
Tierarten zu fangen und zu erlegen, in den Handel zu bringen
und in Gewahrsam zu halten. Auch deren Puppen, Larven, Eier,
Nester, Brut- und Wohnstätten sind geschützt. Außerdem
sind in den Naturparken und Biotopen alle Tierarten vollkommen
geschützt. Die Jagd ist in den Biotopen in der Regel
verboten, nur in Biotopen über zehn Hektar ist die Jagd
aufs Schalenwild erlaubt. In den Naturparken gelten die Bestimmungen
des Jagdgesetzes.
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| Liste
der geschützen Tiere |
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| Sammel-Ermächtigungen |
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Allein für wissenschaftliche und didaktische Zwecke kann
der zuständige Landesrat das Sammeln und Töten der
geschützten Tierarten ermächtigen. Der begründete
und mit einer Stempelmarke zu 10,33 Euro versehene Antrag
ist beim Landesamt für Landschaftsökologie einzureichen.
Zur Ausstellung der Ermächtigung muss eine weitere Stempelmarke
zu 10,33 Euro beigelegt werden. Aus dem Antrag sollen der
Zweck des Sammelns und die Daten zur Person, die die Ermächtigung
beantragt, genau hervorgehen.
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| Zum
Jagdgesetz |
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Das Jagdgesetz vom 17. Juli 1987, Nr. 14 in geltender Fassung,
regelt die Jagdausübung und deren Überwachung und
umfasst den natürlichen und ausgewogenen Schutz, die
Erhaltung und Verbesserung eines angemessenen Wildbestandes
sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen
vor Wild- und Jagdschäden im Interesse der Allgemeinheit
und sorgt für deren Vergütung.
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| Rote
Liste gefährdeter Tierarten Südtirols |
Wenn Lebensräume der Pflanzen- und Tierarten eingeengt,
verändert oder zerstört werden, so werden auch die
Pflanzen und Tiere, die auf diese Lebensräume angewiesen
sind, immer seltener und sterben schließlich aus. Die
so genannte "Rote Liste" gibt den Gefährdungsgrad
der Tier- und Pflanzenarten eines bestimmten Gebietes an. Sie
bildet eine wichtige Grundlage für einen effizienten Arten-
und Biotopschutz.
Wozu eine "Rote Liste"?
- Die Erstellung einer Roten Liste soll vor allem folgenden
Zwecken dienen:
- zur Feststellung der Artenbedrohung;
- zur Information der Öffentlichkeit und besonders
der zuständigen Behörden;
- als Entscheidungshilfe bei geplanten Eingriffen in die
Natur;
- als Begründung für den gesetzlichen Schutz bedrohter
Arten und Lebensräume.
Um wirksam zu sein, sollte sich der Naturschutz aber nicht nur
auf die Schutzgebiete beschränken, sondern die gesamte
Natur-, Kultur- und Siedlungslandschaft miteinbeziehen. Neben
der Ausweisung von Naturschutzgebieten sollten Hecken, Flurgehölze,
Feldraine, reich strukturierte Waldränder, bewachsene Böschungen,
Naturgärten, Streuobstbäume, Trockenmauern, Gräben
und Fließgewässer, Tümpel, Weiher und Feuchtgebiete
sowie artenreiche Blumenwiesen belassen oder neu angelegt werden.
Sie bilden nämlich ein "Biotop-Verbundsystem",
das heißt, dass sie Vielfalt, Artenreichtum und ökologische
Stabilität in die Kulturlandschaft bringen.
Wie wird eine "Rote Liste" erstellt?
Nach einer Bestandsaufnahme der vorkommenden Tierarten müssen
die Bearbeiter der jeweiligen Tiergruppe die zur Verfügung
stehende Literatur und die vorhandenen alten und neuen Sammlungen
konsultieren. Zusammen mit gegenwärtigen Beobachtungen
über die Verbreitung der analysierten Tierart wird dann
deren Gefährdungsgrad beurteilt. Dabei wird auch verglichen,
ob das Vorkommen einer Tierart zurückgegangen ist oder
nicht. Die Rote Liste gefährdeter Tierarten Südtirols
führt zudem eine Reihe anderer wichtiger Angaben zu den
Tierarten an, wie beispielsweise den Biotoptyp, die Gefährdungsursachen
und die Verbreitung.
Welche Gefährdungskategorien gibt es?
Von den insgesamt 7.398 untersuchten Tierarten in Südtirol
mussten 3.064 Arten (41 %) einer der nachstehenden fünf
Gefährdungskategorien zugeordnet werden:
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"Ausgestorben,
ausgerottet oder verschollen" sind
in Südtirol 258 Arten.
Es handelt sich dabei um Arten, die in den letzten
200 Jahren ausgestorben bzw. ausgerottet worden
sind oder die seit mindestens zehn Jahren nicht
mehr nachgewiesen wurden. |
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"Vom
Aussterben bedroht" sind 255 Arten.
Es sind Arten, die nur in Einzelvorkommen oder wenigen,
isolierten Populationen auftreten oder deren Bestand
in kritischem Ausmaß geschrumpft ist. |
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"Stark
gefährdet" sind 442 Arten.
Diese Arten weisen niedrige Bestände im gesamten
heimischen Verbreitungsgebiet auf; ihre Bestände,
gehen bedeutend zurück oder sind in einzelnen
Landesteilen verschwunden. |
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"Gefährdet"
sind südtirolweit 655 Arten.
Arten mit regional niedrigen Beständen werden
als "gefährdet" bezeichnet. Ihre
Bestände gehen auf regionaler Ebene zurück
oder sind verschwunden. Diese Arten weisen wechselnde
Wohnorte auf. |
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"Potentiell
gefährdet" sind 1.454 Arten.
Es handelt sich dabei um Arten, die in Südtirol
nur wenige Vorkommen aufweisen, sowie um Arten,
die in kleinen Populationen am Rand ihres Areals
leben. |
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Die häufigsten Gefährdungsursachen
- Nahezu die Hälfte aller Tierarten, die in der Roten-Liste
Südtirols aufscheinen, ist durch die Zerstörung
der Biotope gefährdet. Diese Zerstörung ist durch
Kulturmaßnahmen, Meliorierungen und vom Verschwinden
von Brachflächen, Ufergehölzen, Auresten, Hecken,
Kiesbänken usw. bedingt.
- Rund 40 Prozent der in der Roten Liste aufgenommenen Arten
werden durch die so genannte "Intensivbewirtschaftung"
(Monokulturen, Düngung, Entwässerung, Pestizide)
verdrängt.
- Fast ein Drittel der Tierarten der Rote-Liste ist von
der Einengung ihrer Lebensräume, die durch Verbauung
und Verkehrserschließung zu Stande kommt, betroffen.
- Ein Fünftel der Arten leidet unter Wasserverschmutzung,
Ableitungen und wasserbaulichen Maßnahmen.
Verteilung der gefährdeten Tierarten in den Höhenstufen
Über 80 Prozent der gefährdeten Tierarten Südtirols
leben in den Hügeln oder am Berg. In den letzten Jahrzehnten
sind in Südtirol besonders viele "Öko-Nischen"
der Tier- und Pflanzenwelt nachhaltig beeinträchtigt,
verändert und zerstört worden.

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