Amt für Landschaftsökologie
Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Autonome Provinz Bozen - Südtirol
e.Gov Home Page Dienste Verwaltung News
28.1 Amt für Landschaftsökologie
Autonome Provinz Bozen - Südtirol Autonome Provinz Bozen - Südtirol Telefonverzeichnis Feedback Suche Südtiroler Bürgernetz
Home Abteilung
Home Amt
Dienste
Organigramm
Kontakte
Zuständigkeiten
 Service
Publikationen
Fotowettbewerb

Geschützte Flora
Geschützte Fauna
Landschaftsplanung
Landschaftspläne
Schutzgebiete
Natura 2000
Naturparke
Naturparkbetreuer
Kulturlandschaft
Beiträge
Umweltbildung
Forschung
Ermächtigungen
Gesetzgebung

Suche
ITALIANO
Home > Geschützte Fauna
Allgemeine Informationen
Liste der geschützten Tiere
Sammelermächtigungen
Zum Jagdgesetz
Rote Liste der gefährdeten Tiere Südtirols

Allgemeine Informationen


In Südtirol sind 41 % der Tierarten gefährdet. Um eine Tierart zu schützen, muss alles daran gesetzt werden, ihren Lebensraum zu erhalten. Viele der geschützten Arten zeigen somit indirekt gefährdete Lebensräume auf, die es zu erhalten gilt.

Durch das Faunagesetz (LG. Nr. 27/'73) wurden 25 Tierarten vollkommen geschützt. Es ist verboten, diese Tierarten zu fangen und zu erlegen, in den Handel zu bringen und in Gewahrsam zu halten. Auch deren Puppen, Larven, Eier, Nester, Brut- und Wohnstätten sind geschützt. Außerdem sind in den Naturparken und Biotopen alle Tierarten vollkommen geschützt. Die Jagd ist in den Biotopen in der Regel verboten, nur in Biotopen über zehn Hektar ist die Jagd aufs Schalenwild erlaubt. In den Naturparken gelten die Bestimmungen des Jagdgesetzes.


Liste der geschützen Tiere

1 Maulwurf (Talpa europea)
2 Igel (Erinaceus europaeus)
3 Haselmaus (Muscardinus avellanarius)
4 Gartenschläfer (Eliomys quercinus)
5 Ringelnatter (Natrix natrix)
6 Würfelnatter (Natrix tassellata)
7 Karbonarschlange: Gelbgrüne Zornnatter (Coluber viridiflavus)
8 Äskulapnatter (Elaphe longissima)
9 Schlingnatter, Glattnatter (Coronella austriaca)
10 Blindschleiche (Anguis fragilis)
11 Zauneidechse (Lacerta agilis)
Smaragdeidechse (Lacerta viridis)
Bergeidechse (Lacerta vivipara)
Mauereidechse (Lacerta muralis)
12 Laubfrosch (Hyla arborea)
13 Erdkröte (Bufo bufo)
14 Wechselkröte (Bufo viridis)
15 Gelbbauchunke (Bombina variegata)
16 Wasserfrosch, Teichfrosch (Rana esculenta)
Grasfrosch (Rana temporaria)
17 Feuersalamander (Salamandra salamandra)
18 Alpensalamander (Salamandra atra)
19 Alpenmolch, Bergmolch (Triturus alpestris)
20 Teichmolch (Triturus vulgaris)
21 Alpen-Kammmolch (Triturus cristatus carnifex)
22 Schnirkelschnecken: alle Arten (z. B. Weinbergschnecke) (Helicidae z. B. Helix pomatia)
23 Rote Waldameise (Formica rufa)
24 Gottesanbeterin (Mantis religiosa)
25 Flusskrebs (Astacus astacus)
 

Sammel-Ermächtigungen


Allein für wissenschaftliche und didaktische Zwecke kann der zuständige Landesrat das Sammeln und Töten der geschützten Tierarten ermächtigen. Der begründete und mit einer Stempelmarke zu 10,33 Euro versehene Antrag ist beim Landesamt für Landschaftsökologie einzureichen. Zur Ausstellung der Ermächtigung muss eine weitere Stempelmarke zu 10,33 Euro beigelegt werden. Aus dem Antrag sollen der Zweck des Sammelns und die Daten zur Person, die die Ermächtigung beantragt, genau hervorgehen.


Zum Jagdgesetz


Das Jagdgesetz vom 17. Juli 1987, Nr. 14 in geltender Fassung, regelt die Jagdausübung und deren Überwachung und umfasst den natürlichen und ausgewogenen Schutz, die Erhaltung und Verbesserung eines angemessenen Wildbestandes sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vor Wild- und Jagdschäden im Interesse der Allgemeinheit und sorgt für deren Vergütung.


Rote Liste gefährdeter Tierarten Südtirols

Wenn Lebensräume der Pflanzen- und Tierarten eingeengt, verändert oder zerstört werden, so werden auch die Pflanzen und Tiere, die auf diese Lebensräume angewiesen sind, immer seltener und sterben schließlich aus. Die so genannte "Rote Liste" gibt den Gefährdungsgrad der Tier- und Pflanzenarten eines bestimmten Gebietes an. Sie bildet eine wichtige Grundlage für einen effizienten Arten- und Biotopschutz.

Wozu eine "Rote Liste"?

  • Die Erstellung einer Roten Liste soll vor allem folgenden Zwecken dienen:
  • zur Feststellung der Artenbedrohung;
  • zur Information der Öffentlichkeit und besonders der zuständigen Behörden;
  • als Entscheidungshilfe bei geplanten Eingriffen in die Natur;
  • als Begründung für den gesetzlichen Schutz bedrohter Arten und Lebensräume.
Um wirksam zu sein, sollte sich der Naturschutz aber nicht nur auf die Schutzgebiete beschränken, sondern die gesamte Natur-, Kultur- und Siedlungslandschaft miteinbeziehen. Neben der Ausweisung von Naturschutzgebieten sollten Hecken, Flurgehölze, Feldraine, reich strukturierte Waldränder, bewachsene Böschungen, Naturgärten, Streuobstbäume, Trockenmauern, Gräben und Fließgewässer, Tümpel, Weiher und Feuchtgebiete sowie artenreiche Blumenwiesen belassen oder neu angelegt werden. Sie bilden nämlich ein "Biotop-Verbundsystem", das heißt, dass sie Vielfalt, Artenreichtum und ökologische Stabilität in die Kulturlandschaft bringen.


Wie wird eine "Rote Liste" erstellt?


Nach einer Bestandsaufnahme der vorkommenden Tierarten müssen die Bearbeiter der jeweiligen Tiergruppe die zur Verfügung stehende Literatur und die vorhandenen alten und neuen Sammlungen konsultieren. Zusammen mit gegenwärtigen Beobachtungen über die Verbreitung der analysierten Tierart wird dann deren Gefährdungsgrad beurteilt. Dabei wird auch verglichen, ob das Vorkommen einer Tierart zurückgegangen ist oder nicht. Die Rote Liste gefährdeter Tierarten Südtirols führt zudem eine Reihe anderer wichtiger Angaben zu den Tierarten an, wie beispielsweise den Biotoptyp, die Gefährdungsursachen und die Verbreitung.


Welche Gefährdungskategorien gibt es?


Von den insgesamt 7.398 untersuchten Tierarten in Südtirol mussten 3.064 Arten (41 %) einer der nachstehenden fünf Gefährdungskategorien zugeordnet werden:

 
0  "Ausgestorben, ausgerottet oder verschollen" sind in Südtirol 258 Arten.
Es handelt sich dabei um Arten, die in den letzten 200 Jahren ausgestorben bzw. ausgerottet worden sind oder die seit mindestens zehn Jahren nicht mehr nachgewiesen wurden.
 
1  "Vom Aussterben bedroht" sind 255 Arten.
Es sind Arten, die nur in Einzelvorkommen oder wenigen, isolierten Populationen auftreten oder deren Bestand in kritischem Ausmaß geschrumpft ist.
 
2  "Stark gefährdet" sind 442 Arten.
Diese Arten weisen niedrige Bestände im gesamten heimischen Verbreitungsgebiet auf; ihre Bestände, gehen bedeutend zurück oder sind in einzelnen Landesteilen verschwunden.
 
3  "Gefährdet" sind südtirolweit 655 Arten.
Arten mit regional niedrigen Beständen werden als "gefährdet" bezeichnet. Ihre Bestände gehen auf regionaler Ebene zurück oder sind verschwunden. Diese Arten weisen wechselnde Wohnorte auf.
 
4  "Potentiell gefährdet" sind 1.454 Arten.
Es handelt sich dabei um Arten, die in Südtirol nur wenige Vorkommen aufweisen, sowie um Arten, die in kleinen Populationen am Rand ihres Areals leben.
 



Die häufigsten Gefährdungsursachen

  • Nahezu die Hälfte aller Tierarten, die in der Roten-Liste Südtirols aufscheinen, ist durch die Zerstörung der Biotope gefährdet. Diese Zerstörung ist durch Kulturmaßnahmen, Meliorierungen und vom Verschwinden von Brachflächen, Ufergehölzen, Auresten, Hecken, Kiesbänken usw. bedingt.
  • Rund 40 Prozent der in der Roten Liste aufgenommenen Arten werden durch die so genannte "Intensivbewirtschaftung" (Monokulturen, Düngung, Entwässerung, Pestizide) verdrängt.
  • Fast ein Drittel der Tierarten der Rote-Liste ist von der Einengung ihrer Lebensräume, die durch Verbauung und Verkehrserschließung zu Stande kommt, betroffen.
  • Ein Fünftel der Arten leidet unter Wasserverschmutzung, Ableitungen und wasserbaulichen Maßnahmen.





Verteilung der gefährdeten Tierarten in den Höhenstufen

Über 80 Prozent der gefährdeten Tierarten Südtirols leben in den Hügeln oder am Berg. In den letzten Jahrzehnten sind in Südtirol besonders viele "Öko-Nischen" der Tier- und Pflanzenwelt nachhaltig beeinträchtigt, verändert und zerstört worden.



top back
e.Gov-Home | Südtiroler Bürgernetz | Suche | Dienste | Feedback | Verwaltung | News

© 2001 Autonome Provinz Bozen www.siag.it Realisierung: Südtiroler Informatik AG