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Studienbeihilfen an Studierende, die universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen besuchen
N sorvisc dl'aministraziun provinziala de Südtirol

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Descriziun generala

Alljährlich stellt das Land Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder diesen gleichgestellten Einrichtungen bereit. Für das Studienjahr 2012/13 beginnen die Onlineansuchen am 6. August. Die Beihilfen werden - aufgrund verfassungsrechtlich verankerter Grundsätze - über öffentliche Wettbewerbe vergeben. Dabei werden die wirtschaftliche Bedürftigkeit und der Studienerfolg der Antragsteller und Antragstellerinnen berücksichtigt.

Neben der ordentlichen Studienbeihilfe gibt es noch die folgenden drei weiteren Maßnahmen im Bereich der Hochschulförderung:

  • außerordentliche Studienbeihilfen
  • Leistungsstipendien  
  • Beihilfen für postuniversitäre Ausbildungen und Praktika

Condiziuns d’azès

Studierende in Südtirol, wenn sie: 

  • EU-Bürger oder EU-Bürgerinnen sind oder Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen sind, die eine langfristige EG-Aufenthaltsberechtigung für Italien besitzen, oder Bürger und Bürgerinnen sind, denen laut Richtlinie 2004/83/EG der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde bzw. die Nutznießende eines Subsidiärschutzes sind und dadurch italienischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen gleichgestellt sind;
  • Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen sind und ihren Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens einem Jahr in Südtirol haben.
  • als ordentliche Studierende an einer Universität in Südtirol inskribiert und ihren ersten Laureats-, Bachelor-, Masterstudiengang, einen einstufigen Masterstudiengang oder einen diesen gleichgestellten Studiengang absolvieren;
  • das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben und in einen dreijährigen Bachelor bzw. Masterstudiengang inskribiert sind;
  • das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben und in einen mindestens vierjährigen Studiengang inskribiert sind oder ihr Studium nach dem Bachelor bzw. Laureatsstudiengang mit einem Masterstudiengang (120 Leistungspunkte) fortsetzen.

Studierende außerhalb Südtirols, wenn sie:

  • EU-Bürger oder EU-Bürgerinnen sind oder Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen, die eine langfristige EG-Aufenthaltsberechtigung für Italien besitzen, und Bürger und Bürgerinnen, denen laut Richtlinie 2004/83/EG der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde bzw. die Nutznießende eines Subsidiärschutzes sind und dadurch italienischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen gleichgestellt sind und ihren Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens zwei Jahren in Südtirol haben;
  • Nicht-EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürgerinnen sind und ihren Wohnsitz ohne Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren in Südtirol haben.
  • als ordentliche Studierende an einer Universität außerhalb Südtirols inskribiert sind und ihren ersten Laureats-, Bachelor-, Masterstudiengang, einstufigen Masterstudiengang, Diplomstudiengang oder einen diesen gleichgestellten Studiengang absolvieren;
  • das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben und in einen dreijährigen Studiengang (Bachelor, Laureats- oder gleichgestellten Studiengang) inskribiert sind;
  • sie das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben und in einen mindestens vierjährigen Studiengang inskribiert sind oder ihr Studium nach dem Bachelor mit einem Masterstudiengang (in der Regel mit 90 oder 120 Leistungspunkten) fortsetzen.

Wenn sie: 

  • bei einem dreijährigen Studiengang die gesetzliche Studiendauer um nicht mehr als ein Jahr (in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahre), bei einem Studiengang ab vier Jahren diese um nicht mehr als zwei Jahre überschritten haben (insgesamt kann die Studienbeihilfe für konsekutive Studiengänge für höchstens sieben Jahre gewährt werden; Studiengänge mit sechsjähriger gesetzlicher Studiendauer können für insgesamt acht Jahre gefördert werden);
  • den erforderlichen Studienerfolg erzielt haben;
  • für denselben Studiengang keine anderen Fördermaßnahmen erhalten (davon ausgenommen sind die Studienbeihilfen für die Teilnahme an Austauschprogrammen);
  • wirtschaftlich bedürftig sind.

Zur Feststellung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit wird die Einkommens- und Vermögensbewertung in Anwendung einschlägiger Richtlinien, die von der Landesregierung jährlich festgelegt werden, vorgenommen.

Detaillierte Informationen sind den einschlägigen Wettbewerbsausschreibungen zu entnehmen.

Terminns

Beginn der Onlineansuchen ist der 6. August 2012

Zwei Termine zum Einreichen der Ansuchen stehen zur Verfügung:

  • Zwischentermin am 27. September 2012
  • Endtermin am 31. Oktober 2012

Um Zugang zum E-Government-Service zu erlangen, identifiziert sich der/die Studierende über die Bürgerkarte. Weitere Informationen zur Bürgerkarte, deren Aktivierung und Anwendung erhalten Sie unter der grünen Nummer 800 816 836 und im Internet unter www.provinz.bz.it/buergerkarte.

Sollten die Studierenden bereits in Vergangenheit einen akkreditierten Account, bestehend aus Benutzername und Passwort, im Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung erhalten haben, so kann dieser weiterhin benutzt werden. Jene Studierenden, die keine Südtiroler Bürgerkarte besitzen, können sich im Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung einen zertifizierten Account erstellen lassen. Detaillierte Informationen dazu erteilt das Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung unter der Nummer 0471 - 412942.

Documënć che va debojëgn

Die Antragsteller/Die Antragstellerinnen erklären die erforderlichen Daten unter ihrer eigenen Verantwortung. Die Landesverwaltung verzichtet daher größtenteils auf die Vorlage von Unterlagen, führt jedoch Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der Erklärungen durch. Falscherklärer/Falscherklärerinnen werden sanktioniert. In schwerwiegenden Fällen wird Strafanzeige erstattet. 

Cosć

L’anuzaziun de chësc sorvisc é debann.

Referimënt a normes de lege; regolamënć

Diese Maßnahme fällt in den Bereich des Landesgesetzes vom 30. November 2004, Nr. 9, für das Recht auf Hochschulbildung.

D’atres informaziuns

Ausmaß der Studienbeihilfen

  • Liegen – je nach bereinigtem Einkommen – zwischen 1.400 € und 5.800 €.
  • Werden für Studierende mit Kind auf bis zu 6.900 € angehoben.
  • Werden für Pendler und Pendlerinnen um 30% herabgesetzt.
  • Werden für Studierende, die bzw. deren Bezugspersonen am Studienort oder in seiner unmittelbaren Umgebung ihren Wohnsitz haben, um 50% herabgesetzt (gilt nur für Studierende in Südtirol).
  • Werden für Studierende, die ihr Studium zwischen 1. Dezember 2012 und 31. Jänner 2013 abschließen, um 50% herabgesetzt.
  • Für Studierende eines Fernstudiums ist, bei Erfüllung aller Voraussetzungen laut Wettbewerb, eine Studienbeihilfe von 510 € vorgesehen.

Im Falle ungenügender Mittel erfolgt die Zuweisung der Beihilfen aufgrund einer Rangordnung.

Detaillierte Informationen sind den einschlägigen Wettbewerbsausschreibungen zu entnehmen. 

Jeder Antragsteller und jede Antragstellerin wird schriftlich über den Ausgang ihres/seines Ansuchens in Kenntnis gesetzt.

Für Studierende, welche eine Richtigstellung Ihres Antrags um Studienbeihilfe für das akademische Jahr 2012/2013 vornehmen möchten, wird ein FAC SIMILE als Hilfestellung zur Verfügung gestellt. Diese Richtigstellung ist innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Zuweisung bzw. Ablehnung des Antrags einzureichen. Ebenso bereitgestellt wird ein FAC SIMILE einer Vollmachtserklärung von Seiten des Antragstellers/der Antragstellerin, die eine andere Person als des Antragstellers oder der Antragstellerin selbst dazu bevollmächtigt, Informationen zum Antrag auf Studienbeihilfe für das akademische Jahr 2012/2013 einzuholen.

Ënt competënt

40. Promozion dl stude, Università y Nrescida
40. Promozion dl stude, Università y Nrescida

Unité aministrativa competënta

40.3. Ufize per la promozion dl stude universiter, l’università y la nrescida

Misciun

palazzo 7, via Andreas Hofer 18, 39100 Balsan

Telefonn

0471 41 29 26 Jeanette Bruins: Studierende außerhalb Südtirol - studenti/studentesse fuori provincia
0471 41 29 41 Martina Torresan: Studierende außerhalb Südtirol - studenti/studentesse fuori provincia
0471 41 29 45 Petra Pfeifer: Studierende außerhalb Südtirol - studenti/studentesse fuori provincia
0471 41 29 46 Karin Sega: Studierende in Südtirol - studenti/studentesse in provincia
0471 41 29 27 Fabiana Maffei: Studierende in Südtirol - studenti/studentesse in provincia

Fax

0471 41 29 49

Plata internet

http://www.provincia.bz.it/diritto-allo-studio/amministrazione/83.asp

Orar por la jënt:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

(Atualisà ai: 04/12/2012)