Eigentumsübertragung (CDP-certificato di proprietà) von Kraftfahrzeugen und Krafträdern (Motorrädern)
N sorvisc dl'aministraziun provinziala de Südtirol
Descriziun generala
Für die Abgabe des Antrages der Eigentumsübertragung von Fahrzeugen ist die Online -Vormerkung mittels SPID oder Bürgerkarte erforderlich. Im Hilfebereich von myCIVIS finden Sie die nötigen Infos hierzu
Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges oder Kraftrades (Motorrades) muss eine Eigentumsübertragung erfolgen, dazu müssen die Zulassungsbescheinigung und die Eigentumsbescheinigung abgeändert werden.
Die Eigentumsübertragung ist beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität für Fahrzeuge mit einer Eigentumsbescheinigung (CDP- certificato di proprietà) in Papierformat oder in digitaler Form (gibt es seit 05.10.2015) möglich.
Nicht möglich ist die Eigentumsübertragung mit einer digitalen Eigentumsbescheinigung, die wieder in Papierformat hergestellt wurde (smaterializzato).
Käufer und Verkäufer müssen gleichzeitig und persönlich zum Schalterdienst kommen, um den Verkaufsakt zu unterzeichnen.
Eigentumsübertragungen, die in den Kompetenzbereich des P.R.A. Pubblico Registro Automobilistico/Autoregisteramt fallen:
- Erbschaft
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Eigentumsübertragung auf Minderjährige unter 18 Jahren
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Fahrzeuge, die 20 Jahre und älter sind
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LKW mit einem Gesamtgewicht über 3.500 kg
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Eigentumsübertragung lautend auf mehr als zwei Eigentümer
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Eigentumsübertragung mit einer digitalen Eigentumsbescheinigung, die wieder in Papierformat hergestellt wurde (smaterializzato), wo der Verkauf bereits beglaubigt worden ist.
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Kraftfahrzeuge und Krafträder mit „foglio complementare“
- Gültiger Personalausweis des Verkäufers und des Käufers
- Steuernummer des Verkäufers und des Käufers
- Eigentumsbescheinigung (CDP-certificato di proprietà) in Papierform in Original nicht erforderlich, sollte diese digital ausgestellt worden sein (gibt es seit 05.10.2015)
- Zulassungsbescheinigung in Original
- Nicht-EU-Bürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung in Original vorweisen. Sollte diese verfallen sein, braucht es zusätzlich die originalen Einzahlungsbestätigungen der Post für die beantragte Erneuerung derselben.
Für die Unterschriftsbeglaubigung des Verkaufsaktes ist eine Stempelmarke zu Euro 16,00 mitzubringen.
- Gebühren der Motorisierung 26,20 €
- Landesübertragungssteuer (I.P.T.) (betrifft nicht Motorkrafträder): Euro 3,51 pro Kilowatt z.B. Euro 3,51 x 100 Kw = 351,00 Euro (diese Berechnung hat Beispielcharakter. Gilt nur, wenn der Käufer in der Provinz Bozen ansässig ist, da jede Provinz einen eigenen Prozentsatz von 10% bis 30% anwendet.
- Gebühren für das P.R.A. 59,00 €
Anhänger: es sind nur die Gebühren der Motorisierung zu bezahlen 26,20 €.
Der Betrag kann am Schalter in bar oder mit Bankomat bezahlt werden.
- Artikel 94 der Straßenverkehrsordnung
Öffentliches Autoregisteramt Bozen
Alte-Mendel-Str. 19/A
39100 Bozen
Für ALLE Anträge ist es erforderlich, einen Termin unter http://www.aci.it/ Seite http://www.aci.it/prenota-pra.html oder direkt am Schalter zu vereinbaren (nicht am Telefon).
Für folgende Anträge ist keine Vormerkung erforderlich: Hypotheken, Pfändungen und deren Löschung, Verwaltungsstrafen, Besitzverluste.
Weiters ausgenommen sind Anträge für Menschen mit Behinderung.
Per d'autra nfurmazions prions bel de jì sun la plata dla istituzion cumpetënta per chësc servisc.
Formulars
Hier geht's zur Online-Vormerkung der Eigentumsübertragung
- Scrí fora le formular online
(Sorvisc actualisá ai: 02/12/2019)
Ënt competënt
38.0.1. Servisc Purtela repartizion mubiltàvia Renon 12, 39100 Balsan
Telefono: 0471 41 35 20
0471 41 35 21
Fax: 0471 41 35 39
E-mail: sportello.mobilita@provinzia.bz.it
Website: http://www.provincia.bz.it/mobilita/
Orar por la jënt:
Schalterdienst der Abteilung Mobilität
Montag - Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 16.00 Uhr
Terminns
Die Eigentumsübertragung muss innerhalb von 60 Tagen ab Beglaubigung der Unterschrift vorgenommen werden.