Skipisten und Seilbahnanlagen - Grundsätzliches Gutachten für die Bewilligung
N sorvisc dl'aministraziun provinziala de Südtirol
Descriziun generala
Für die Erteilung, Erneuerung oder Abänderung der Konzession einer Seilbahnanlage ist unter anderem ein grundsätzliches positives Gutachten des Verantwortlichen des Funktionsbereiches Tourismus über die durch die Seilbahnlinie bediente Skipiste notwendig.
1. Gesuch gemäß beiliegendem Muster;
2. Zwei Stempelmarken zu 16,00 Euro;
3. Bauleitplanauszug mit Eintragung der Trassenführungen der Skipiste und der Aufstiegsanlage in zweifacher Ausfertigung (unterzeichnet vom Projektanten und vom Gesuchsteller);
4. Fachplanauszug;
5. Technischer Bericht.
Das Ansuchen ist mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen.
Eine Stempelmarke zu 16,00 Euro ist beizulegen.
Landesgesetz vom 30. Jänner 2006, Nr. 1 Bestimmungen über Seilbahnanlagen und Luftfahrthindernisse
Dekret des Landeshauptmanns vom 13. November 2006, Nr. 61 Durchführungsverordnung über den Bau und Betrieb von Seilbahnanlagen im öffentlichen Dienst
(Sorvisc actualisá ai: 07/11/2019)
Ënt competënt
Raiun funzional Turismpalazzo 5, via Raiffeisen 5, 39100 Balsan
Telefono: +39 0471 41 37 27 Markus Pichler
+39 0471 41 37 80 secretariat
E-mail: tourismus@provinz.bz.it
PEC: tourismus.turismo@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/tourismus