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Über uns

Die Abteilung 23 - Gesundheitswesen der Landesverwaltung ist die zuständige Fachabteilung für den Fachbereich Gesundheit in der Autonomen Provinz Bozen. Sie untersteht dem Landesrat für Gesundheitswesen, Familie und Sozialwesen.

Die Zuständigkeiten der Landesabteilung Gesundheitswesen umfassen:

  • Vertretung des Landes in den nationalen und internationalen Studienkommissionen und solchen für die Gesundheitsplanung
  • Teilnahme an den Forschungsprogrammen im Gesundheitsbereich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene und administrative Abwicklung der Forschungsprojekte im Gesundheitswesen
  • Vorbereitungsarbeiten zur Verabschiedung von Landesgesetzen zum Gesundheitswesen
  • Unabhängige und überparteiliche Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen
  • Erarbeitung des dreijährigen Landesgesundheitsplanes
  • Definition, Kontrolle und Bewertung der Umsetzung der im Landesgesundheitsplan festgelegten gesundheitspolitischen Ziele
  • Definition und Beurteilung der Qualitäts- und Sicherheits- Mindeststandards für die Gesundheitsdienste mittels institutioneller Akkreditierung
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Zweck der Gesundheitserziehung und -förderung
  • Erhebung der Bedürfnisse im Gesundheitswesen
  • Feststellung der gesundheitlichen Risikofaktoren in der Bevölkerung Südtirols anhand von Erhebungen und aktuellen Studien
  • Analyse von existierenden Überwachungssystemen und Einführung neuer Überwachungssysteme im epidemiologischen Bereich
  • Weiterentwicklung der Epidemiologischen Beobachtung zur Unterstützung der Gesundheitsplanung auf Landesebene und der klinischen Tätigkeit des Sanitätsbetriebs
  • Definition eines Indikatorensystems für Entscheidungsträger, welches die verschiedenen Bedürfnisse über den Inhalt der Informationen und der Zielgruppen berücksichtigt
  • Entwicklung eines Gesundheitsinformationssystems zur Bereitstellung von Daten für die Berechnung der notwendigen Indikatoren
  • Bewertung der Qualität der Leistungen und der erzielten Ergebnisse der Gesundheitsdienste, auch durch Einbeziehung der Bürger und deren Vertretungen
  • Gewährleistung einer angemessenen Weiterentwicklung der Netzwerke der territorialen und der Krankhausdienste
  • Entwicklung und Förderung spezifischer Leistungen
  • Förderung und Beurteilung der Angemessenheit aller Gesundheitstechnologien (HTA) einschließlich der angebotenen Leistungen und Dienste
  • Sicherung des gleichberechtigten Zugangs und der freien Wahl der Dienste im Gesundheitswesen für alle Bürger/innen
  • Koordinierung der Maßnahmen des Gesundheitswesens mit anderer Sektoren
  • Maßnahmen in der Grundausbildung, Fach(arzt)ausbildung und ständigen Weiterbildung im Gesundheitswesen
  • Pflege der Zusammenarbeit mit Gesundheitsbetrieben außerhalb der Provinz
  • Finanzierung des Südtiroler Sanitätsbetriebes und Planung des Gesamtbudgets für den Sektor Gesundheitswesen.