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Komitees, Kommissionen und Netzwerke auf Landesebene

Landesgesundheitsrat

Der Landesgesundheitsrat wurde als fachliches und wissenschaftliches Beratungsorgan der Landesverwaltung mit Landesgesetz vom 23. Juni 1973 errichtet...

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Landesethikkomitee

Komitee

Das Verhältnis zwischen Ethik und Gesundheit: Lebensbeginn, Lebensende, bioethische Fragen, Veranstaltungen und Seminare vom Landesethikkomitee.

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Landeskommission für die klinische Neuordnung

Klinische Neuordnung

Die Landeskommission für die klinische Neuordnung und Entwicklung des Südtiroler Gesundheitsdienstes erteilt obligatorische Gutachten über alle Maßnahmen der Landesregierung im Bereich der klinische Neuordnung und Enwicklung und zu den klinischen Bereiches des Landesgesundheitsplanes. Auf den folgenden Seiten finden Sie detailliertere Informationen. 

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Bürgerrat für das Gesundheitswesen

Der Bürgerrat für das Gesundheitswesen ist ein Beratungsgremium der Landesregierung der vom Artikel 45 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 „Neuordnung des Landesgesundheitsdienstes", vorgesehen ist.  Im Bürgerrat werden Vertreter verschiedener sozialer und wirtschaftlicher Organisationen ernannt.

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Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen

Artzfehlers

Glauben Sie, dass Ihre Gesundheit durch einen Arztfehler oder durch fehlende oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Aufklärung geschädigt worden ist? Die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen kann Ihnen helfen.

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Gemischte Schlichtungskommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Ein/e Patient/in kann sich an die gemischte Schlichtungskommission wenden, falls er/sie glaubt, dass die vorher eingebrachten Bemerkungen, Einwände und Beschwerden von den territorial zuständigen Gesundheitsbezirkes in nicht zufrieden stellender Art und Weise bearbeitet worden sind.

Für weitere Informationen siehe auch die diesbezügliche Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

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