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Bewilligung und Akkreditierung des Gesundheitspersonals
Hier finden Sie alle nützliche Informationen zur Bewilligungs- und Akkreditierungsverfahrens für Freiberufler, Eigentümer oder gesetzliche Vertreter von Einrichtungen, die in Südtirol im Gesundheitsbereich tätig sind.
Freiberufler, die allein oder in Zusammenarbeit eine nicht komplexe medizinische Tätigkeit in der eingener Praxis oder am Wohnsitz der Patienten in Südtirol beginnen, müssen den Beginn der Tätigkeit dem zuständigen Landesamt melden. Dabei handelt es sich um eine obligatorische Mitteilung.
Der Eigentümer oder der gesetzliche Vertreter einer Einrichtung, bei welchem Betreuung im Krankenhaus oder ambulant erfolgt muss im Besitz der Bewilligung für die Ausübung von Tätigkeiten im Gesundheitsbereich sein, die vom Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit erlassen wird. Diese Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit ist obligatorisch.
Klicken Sie auf einen der folgenden Links. Sie gelangen zur entsprechenden Seite im Südtiroler Bürgernetz, dem Portal der Öffentlichen Verwaltung.
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Akkreditierung
Die Freiberufler, die im Namen und im Auftrag des Landesgesundheitsdienstes Leistungen erbringen möchten, müssen vorher bewilligt und akkreditiert werden.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb wählt dann, unter den Akkreditierten, diejenigen mit denen Vertragsabkommen abgeschlossen werden.
Zur Akkreditierungsverfahren Siehe weiter auf der Seite Akkreditierung.