Finanzielle Unterstützung

Die Abteilung ladinische Kultur und ladinisches Schulamt fördert auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 9 vom 27.07.2015 und den Beschlüssen der Südtiroler Landesregierung Nr. 886 /2016Nr. 153/2022, Nr. 935/2023, Nr. 963/2023  und Nr. 111/2017 folgende Bereiche:

  • Förderung von kulturellen Jahrestätigkeiten
  • Förderung von kulturellen Projekten
  • Förderung von Kunstschaffenden
  • Förderung von Publikationen und der verlegerischen Tätigkeit
  • Förderung von Tätigkeiten mit Bildungscharakter
  • Förderung von kulturellen Investitionen

Das Landeskulturgesetz Nr. 9/2015 sieht für die kulturpolitische Ausrichtung jeder Sprachgruppe einen Kulturbeirat als beratendes Organ vor. Der Kulturbeirat gibt Gutachten für kulturelle und künstlerische Belange ab, die die jeweilige Sprachgruppe betreffen. Er wird für die Dauer der Legislaturperiode ernannt. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 181 vom 26.03.2024 wurde der Kulturbeirat für die ladinische Sprachgruppe ernannt. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • Daniel Alfreider
  • Lara Moroder
  • Konrad Tavella
  • Maria Teresa Mussner
  • Ludwig Rindler

 

Die Anträge auf Publikationsförderung und auf Förderungen von Tätigkeiten mit Bildungscharakter werden von internen Fachleuten ( Carlo Suani, Magdalena Lerchegger, Marion Perathoner) begutachtet.

Es folgen detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderschienen

Beiträge und Formulare