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Corona: Kostenlose Tests für alle Auslandsstudierenden

Viele Südtiroler studieren im Ausland und müssen bei Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen. Das Land stellt nun kostenlose Tests für alle Auslandsstudierenden zur Verfügung.

Kostenlose Corona-Tests: Bisher nur für Schüler und Studierende in Österreich vorgesehen, künftig generell im Ausland. (Foto: unsplash)

Wer aus Bildungsgründen ins Ausland muss, braucht in vielen Ländern ein negatives Corona-Antigen-Testergebnis. Das Land Südtirol übernimmt in diesem Fall die Kosten für den Test. Bisher waren diese kostenlosen Tests lediglich für Studierende in Österreich vorgesehen, nun sind alle Jugendlichen, die in Südtirol ihren Hauptwohnsitz haben und im Ausland studieren oder zur Schule gehen Studierenden, Schülerinnen und Schüler im Ausland generell anspruchsberechtigt. 

Strenge Einreisebestimmungen gelten unter anderem in Österreich und Deutschland. Österreich sieht für all jene, denen eine regelmäßige Einreise erlaubt ist, ein ärztliches Zeugnis über ein gültiges und negatives Testergebnis auf Sars-CoV-2 sowie eine Einreiseregistrierung vor. Wer bei der Einreise kein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, muss binnen 24 Stunden nach erfolgter Einreise einen Corona-Test durchführen. 

Auch für Deutschland gilt die Testpflicht. Wer sich in den zehn Tagen vor Einreise in einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Gebiet mit nachgewiesenen Virus-Mutanten aufgehalten hat, ist verpflichtet, bereits bei Einreise einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 mitzuführen. 

Kostenlose Antigentests für Studierende 

Das Land Südtirol stellt dafür kostenlose Antigen-Schnelltests zur Verfügung. Anrecht darauf haben jene Personen, die aufgrund von Schulbildung oder Studium von Südtirol ins Ausland reisen müssen und ihren Hauptwohnsitz in Südtirol haben. "Damit wollen wir gewährleisten, dass eine Einreise aus Schul- und Studiengründen weiterhin möglich ist", erklärt Landesrat Philipp Achammer

Studierende mit Hauptwohnsitz in Südtirol anspruchsberechtigt

Südtiroler Studierende müssen nachweisen, dass sie an einer ausländischen Universität inskribiert sind oder eine Schule im Ausland besuchen und in der Woche des gewünschten Tests an verpflichtenden Präsenzveranstaltungen oder Präsenzprüfungen teilnehmen müssen.  

Schnelltests in Apotheken: Eigenerklärung notwendig 

Die Studierenden können die Antigen-Schnelltests in einer der auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebs gelisteten Apotheken vormerken und nach Vorlage einer Eigenerklärung in Anspruch nehmen.  

Weitere Informationen zur "Bewegungsfreiheit in Italien und Europa" gibt es auf dem Coronavirus-Portal auf der Internetseite des Landes Südtirol.

LPA/jw

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