Studienbeihilfen

Das Land stellt Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder diesen gleichgestellten Einrichtungen bereit, welche über öffentliche Wettbewerbe vergeben werden. Den Studierenden kann jährlich ein Stipendium gewährt werden, wenn sie neben den allgemeinen Voraussetzungen den erforderlichen Studienerfolg erzielt haben, die gesetzliche Studiendauer ihres Studienganges unter Berücksichtigung der jeweiligen Toleranzzeit nicht überschritten haben und für denselben Studiengang keine anderen Fördermaßnahmen erhalten. Die Höhe der Studienbeihilfe wird aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Familie berechnet.

Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen sind für Ausbildungen des dritten Studienzyklus, verpflichtende Ausbildung- und Berufspraktika und für universitäre Ausbildungen zur Erlangung einer Lehrbefähigung vorgesehen.

Die Leistungsstipendien werden auf der Grundlage von hervorragenden Studienleistungen vergeben.