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Land fördert postuniversitäre Ausbildung

Studierende, die im Anschluss an ihr Hochschulstudium eine postuniversitäre Ausbildung absolvieren, können sich um Studienbeihilfen bewerben.

Das Land gewährt weiterhin Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildung - Foto: LPA

Das Land Südtirol fördert auch im akademischen Jahr 2018/19 Studierende, die im Anschluss an ihr mindestens dreijähriges Hochschulstudium eine postuniversitäre Ausbildung absolvieren. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung kürzlich die Wettbewerbsausschreibung genehmigt, die heute (21. November) im Amtsblatt der Region veröffentlicht ist. 

Unterstützung gibt es für Forschungsdoktorate, postuniversitäre Master, Spezialisierungskurse sowie Ausbildungs- und Berufspraktika, wobei das abgeschlossene Studium nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen darf.

Um Förderung ansuchen können Studierende, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 ihre postgraduale Ausbildung beginnen oder fortsetzen. Die Studienbeihilfe beträgt maximal 9.000 Euro und kann für die gesetzliche Studiendauer gewährt werden. Forschungsdoktorate werden für einen maximalen Zeitraum von vier Studienjahren gefördert.

Voraussetzung für die Studienförderung ist, dass das bereinigte Jahreseinkommen im Jahr 2017 nicht höher war als 32.000 Euro. Zudem darf im selben Zeitraum keine andere Beihilfe zur Bildungsförderung in Anspruch genommen werden und es muss es sich um die erste postuniversitäre Ausbildung dieser Art handeln. 

Das jeweilige Ausmaß der Studienbeihilfen wird aufgrund von Studienkrediten, Arbeitsstunden beziehungsweise der Ausbildungsdauer sowie des bereinigten Einkommens berechnet. Bei Praktika und Doktoratsstudien wird außerdem dem eventuell bezogenen Entgelt Rechnung getragen. Fallen für die postuniversitäre Ausbildung Studiengebühren von insgesamt mehr als 1.000 Euro an, wird die Studienbeihilfe angehoben. Beziehen Studierende in dem Zeitraum, für den eine Studienbeihilfe beantragt wird, ein Praktikumsentgelt, das mehr als 1.300 Euro brutto pro Monat beträgt, oder erhalten sie ein Gehalt als wissenschaftliche Mitarbeiter, das mehr als 1.500 Euro brutto pro Monat beträgt, wird keine Studienbeihilfe gewährt.

Die Ansuchen sind an das Landesamt für Hochschulförderung, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen zu richten. Auf dem Webportal Bildungsförderung sind ab sofort neben der Wettbewerbsausschreibung auch die Antragsformulare sowie weitere Informationen zu finden. Studierende können ab 1. Januar und bis 2. September 2019 ihre Ansuchen einreichen.

LPA/jw

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